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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Umwandlung nach Bezug der Pensionskasse

Der Bezug des Pensionskassengeldes von Selbständigerwerbstätigen steht einer Umwandlung grundsätzlich nicht im Wege. Eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft kann demnach zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in eine GmbH oder AG umgewandelt werden.


 
Die Inhaberin des Unternehmens wird dadurch wiedere zur Angestellten. Das zuvor bezogene Freizügigkeitskapital muss aber nicht an eine Pensionskasse zurückbezahlt werden. Vielmehr schliesst man sich von neuem einer Vorsorgeeinrichtung an und beginnt bei Kontostand Null.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Unter STARTUPS.TV finden Sie verschiedene Filmbeiträge von Firmengründern und Jungunternehmern mit wertvollen Tipps und Tricks zur Selbständigkeit.
 

Weitere Informationen zur Umwandlung und HR Änderungen

Eine Umwandlung rechnen

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