Umfirmierung: Das müssen Sie bei der Änderung Ihrer Geschäftsfirma beachten
Der Wechsel des Namens ist für Unternehmen eine grosse Sache und will gut überlegt sein. Lernen Sie jetzt, welche Gründe für eine Umfirmierung sprechen, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringt und was es dabei zu beachten gilt.
Als Umfirmierung wird in der Fachsprache die Namensänderung eines Unternehmens bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Ein-Mann-Betrieb oder ein Grosskonzern seine Geschäftsfirma wechselt. Die Umfirmierung ist zu unterscheiden von der Umwandlung. Während bei einer Umwandlung die Geschäftsform eines Unternehmens ändert (z.B. von der GmbH zur AG), wechselt bei der Umfirmierung nur der Name.
Gründe für eine Umfirmierung
Die Ursachen für eine Änderung der Geschäftsfirma sind vielseitig. Unter anderem kommen folgende Beweggründe in Betracht:
- Fehler bei der Namenswahl: Eine Umfirmierung muss vorgenommen werden, wenn bei der ursprünglichen Wahl der Geschäftsfirma ein Fehler gemacht wurde. Die Umfirmierung kann einerseits auf richterliche Anordnung hin, wenn ein Unternehmensname die Grundsätze des Firmenrechts verletzt oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Letzteres beispielsweise, weil sich die Geschäftsfirma als zu lang oder kompliziert herausstellt.
- Wahrnehmung: Ein Firmenwechsel ist auch dann angebracht, wenn die gewählte Geschäftsfirma bei der Kundschaft nicht so ankommt wie erhofft. Der Firmenname sollte positive Assoziationen bei den Anspruchsgruppen wecken. Ist dies nicht der Fall, kommt man um einen Wechsel nicht herum.
- Neuausrichtung: Die Umfirmierung muss aber nicht unbedingt aus Problemen herrühren. Entscheidet ein Unternehmen, sich neu auszurichten und etwa die Zielgruppe, Branche oder sogar den Markt zu wechseln, ist regelmässig auch ein Firmenwechsel angebracht.
- Expansion: Viele Geschäftsfirmen beinhalten einen Orts- oder Landesnamen. Derartige Zusätze zeigen die regionale Verbundenheit eines Unternehmens und schaffen als Qualitätsmerkmal Vertrauen bei den Kunden. Im Falle einer nationalen oder sogar internationalen Expansion können sich solche Firmenbestandteile indes als hinderlich erweisen. Ein Wechsel der Geschäftsfirma ist angezeigt.
- Umstrukturierung: Schliesslich kommt es früher oder später meist auch zu einer Umfirmierung, wenn Unternehmen verkauft, fusioniert oder gespalten werden. Besonders häufig ist der Wechsel bei der Veräusserung von Unternehmen, deren Geschäftsfirma den Familiennamen des bisherigen Eigentümers enthält.
Ablauf der Umfirmierung
Wie die Umfirmierung genau abläuft, hängt von der Geschäftsform eines Unternehmens ab. Einzelunternehmer und Freiberufler, die sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen müssen, können die Namensänderung in der Regel inoffiziell vornehmen, ohne diese irgendwo bekanntgeben zu müssen. Sie können sich einfach einen neuen Namen geben und mit dem Alltagsgeschäft fortfahren. Anders sieht es bei registrierungspflichtigen Unternehmen wie eintragungspflichtigen Einzelunternehmen, AGs oder GmbHs aus. Diese müssen die Änderung der Geschäftsfirma beim Handelsregister anmelden. Weil die Umfirmierung einer Anpassung der Statuten, genauer gesagt des ersten Artikels über Firma und Bestand des Unternehmens bedarf, muss die Änderung von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist notariell zu beglaubigen.
Vor- und Nachteile einer Umfirmierung
Eine Umfirmierung kann sich für Unternehmen als äusserst positiv herausstellen, ist aber auch mit gewissen Risiken verbunden.
Vorteile
- Verwechslungsgefahr beseitigen
- Schaffung eines positiven Unternehmensbildes
- Aufmerksamkeit generieren
Nachteile
- Verlust der aufgebauten Reputation
- Unsicherheit und potenzieller Kundenverlust
- Kosten für Firmenwechsel
Glücklicherweise lassen sich viele der mit einem Firmenwechsel verbundenen Risiken durch eine sorgfältige Planung und vorausschauende Kommunikation minimieren.
Abwicklung der Umfirmierung
Der Wechsel der Geschäftsfirma will gut vorbereitet sein. Es reicht nicht aus, diese nur im Handelsregister zu ändern. Bereits frühzeitig müssen die Mitarbeitenden über den Wechsel informiert werden. Neben einer voraussichtlichen Timeline und den nötigen Hintergrundinformationen sollte ihnen zur Vermeidung von Unsicherheiten auch mitgeteilt werden, ob die bisherigen Arbeitsverträge beibehalten oder ersetzt werden. Gegenüber den Kunden und anderen Anspruchsgruppen sollte kommuniziert werden, was sich durch die Umfirmierung ändert – oder eben nicht – und wer bei Fragen zur Verfügung steht. Schliesslich müssen Werbe- und Verbrauchsmaterialien wie Schilder, Briefpapier, Visitenkarten und Versandmaterialen angepasst werden. In der heutigen Zeit ebenfalls nicht zu vergessen ist die Änderung der Internetdomain und Suchmaschinenoptimierung.
Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.
Als Mompreneur starten: www.mom-preneur.ch
Als Dadpreneur starten: www.dad-preneur.ch
Als Seniorpreneur starten: www.senior-preneur.ch
Als Youngpreneur starten: www.young-preneur.ch
» Blog» Online gründen