UID löst 6-stellige MWST-Nummer ab
Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, soll jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer, die sog. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), erhalten.
Geführt wird das UID-Register vom Bundesamt für Statistik (BFS). Dieses informiert alle Mehrwertsteuerpflichtigen über die Ihnen zugeteilte UID-Nummer.
Bis am 31. Dezember 2013 gilt eine Übergangsregelung. Der Mehrwertsteuerpflichtige kann in dieser Übergangsfrist wählen, ob er die bisherige MWST-Nummer beibehalten oder bereits die UID-Nummer führen will. Ab dem 1. Januar 2014 darf dann nur noch die neue UID-Nummer geführt werden. Den Jungunternehmern/Innen ist daher zu raten, Anpassungen z.B. bei der Informatik oder Geschäftsdrucksachen für die Jahre 2012-2013 zu planen.
Weitere Informationen erteilt das BFS unter: www.uid.ch
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