Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Fremdsprachige Dokumente für das Handelsregisteramt: Übersetzung

Wie ist mit fremdsprachigen Dokumenten, die für das Handelsregisteramt bestimmt sind, zu verfahren? Unterliegen diese einer Übersetzung resp. wer ist befähigt die Übersetzung vorzunehmen? Der vorliegende Beitrag gibt Antwort.
 

FAQ
 
Fremdsprachige Dokumente die für das Handelsregisteramt bestimmt sind, müssen häufig übersetzt werden. Damit die Dokumente angenommen werden, müssen die Übersetzungen von qualifizierten Übersetzerinnen bzw. Übersetzern durchgeführt werden. Als qualifizierte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer gelten folgende Personen:

  • diplomierte Dolmetscher
  • amtliche Übersetzer
  • bei einem schweizerischen Gericht zugelassene Übersetzer
  • Hochschulabsolventen in der betreffenden Sprache
  • Inhaber eines öffentlich-rechtlich anerkannten Abschlusses einer Sprachausbildung

 
Die jeweilige Übersetzerin bzw. der jeweilige Übersetzer muss die Übereinstimmung der Übersetzung mit der fremdsprachigen Fassung unter Aufführung ihrer bzw. seiner Qualifikation und mit beglaubigter Unterschrift bestätigen.
 

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert