Fremdsprachige Dokumente für das Handelsregisteramt: Übersetzung
Wie ist mit fremdsprachigen Dokumenten, die für das Handelsregisteramt bestimmt sind, zu verfahren? Unterliegen diese einer Übersetzung resp. wer ist befähigt die Übersetzung vorzunehmen? Der vorliegende Beitrag gibt Antwort.
Fremdsprachige Dokumente die für das Handelsregisteramt bestimmt sind, müssen häufig übersetzt werden. Damit die Dokumente angenommen werden, müssen die Übersetzungen von qualifizierten Übersetzerinnen bzw. Übersetzern durchgeführt werden. Als qualifizierte Übersetzerinnen bzw. Übersetzer gelten folgende Personen:
- diplomierte Dolmetscher
- amtliche Übersetzer
- bei einem schweizerischen Gericht zugelassene Übersetzer
- Hochschulabsolventen in der betreffenden Sprache
- Inhaber eines öffentlich-rechtlich anerkannten Abschlusses einer Sprachausbildung
Die jeweilige Übersetzerin bzw. der jeweilige Übersetzer muss die Übereinstimmung der Übersetzung mit der fremdsprachigen Fassung unter Aufführung ihrer bzw. seiner Qualifikation und mit beglaubigter Unterschrift bestätigen.