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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 1) – Allgemeine Schranken

Den Firmennamen kann man grundsätzlich frei wählen. Jedoch muss man gewisse Schranken einhalten. So darf der Name nicht über den Zweck der Firma täuschen und Sachbegriffe dürfen nicht alleine stehen. mehr

Die Wahl des Firmennamens einer AG oder GmbH in der Praxis (Teil 2): Geografische Bezeichnungen (z.B. “Schweiz”, “Eidgenossenschaft”, “Zürich” oder “international”)

Gemäss Art. 944 des Obligationenrechts (OR) und Art. 38 der Handelsregisterverordnung (HRegV) darf ein Firmenname keine Täuschungen verursachen, muss wahr sein und darf nicht gegen das öffentliche Interesse verstossen. Auf dieser Grundlage haben die Handelsregisterbehörden und die Gerichte eine umfangreiche Praxis entwickelt, welche nach bestimmten Kriterien definiert, wann ein Firmenname als nicht zulässig gilt. mehr