Swiss Made – Neue Vorschriften im Rahmen der Swissness-Vorlage
Wer “Swiss Made” oder auch “Made in Switzerland” auf einem Produkt liest, geht von einem Schweizer Produkt aus und assoziiert damit wahrscheinlich hohe Qualität.
Swiss Made
Die eidgenössischen Räte haben in letzter Zeit verschiedentlich über die sogenannte Swissness-Vorlage debattiert. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie viel “Schweiz” in einem Produkt stecken muss, damit man es als “Made in Switzerland” oder als “Swiss Made” bezeichnen darf. Ziel der Vorlage war die Verbesserung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung “Schweiz” und des Schweizerkreuzes. Geregelt wird dies im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG). Zusätzlich auch noch im Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG).
60% bei industriellen Produkten
Damit ein industrielles Produkt als “Schweizer Produkt” bezeichnet werden darf, müssen mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz angefallen sein. So darf zum Beispiel eine Uhr erst ab diesem Prozentsatz als “Swiss Made” bezeichnet werden.
Bei tierischen Produkten sind die Regeln deutlich strenger. Produkte von Tieren sind nur “Swiss Made”, wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100% aus der Schweiz stammen. Bei den meisten anderen Lebensmitteln gilt eine Regelung von mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe. Ausnahmen gibt es allerdings für Rohstoffe, die nicht oder in nicht genügender Menge vorhanden sind.
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