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Strafanzeige gegen Startplace – Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zug

Mit Bescheid vom 5. April 2013 hat die Staatsanwaltschaft Zug eine Nichtanhandnahmeverfügung in Bezug auf die Strafanzeige von STARTUPS.CH gegen die Betreiber der www.startplace.ch erlassen.

Strafanzeige - Nichtanhandnahmeverfügung

Die Staatsanwaltschaft Zug hat entschieden, die Strafanzeige von STARTUPS.CH gegen Startplace.ch nicht weiter zu prüfen und die Organe von STARTUPS.CH sehen davon ab, die Sache weiterzuverfolgen. An dieser Stelle sei nochmals festgehalten, dass STARTUPS.CH nichts mit www.startplace.ch zu tun hat.

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