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Steuerspartipps zum Jahresende

Ganz nach dem Motto «Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.» stellen wir Ihnen ein paar Steuerspartipps vor, welche Sie per Jahresende noch nutzen können.

Einzahlung in die dritte Säule

Die Säule 3a ist ein gutes Instrument, um Steuern zu reduzieren. Gleichzeitig wird durch sie auch die eigene Vorsorge verbessert. Angestellte können 2019 maximal CHF 6826 in die dritte Säule einzahlen. Für das kommende Jahr wird dieser Maximalbetrag gleich hoch sein. Wer also noch nichts oder nur einen Teil dieses Betrags einbezahlt hat, und noch etwas Geld auf der Seite hat, kann jetzt noch einzahlen.

Weiterbildungskosten abziehen

Kosten für Weiterbildungen, welche selber bezahlt wurden, sind bis zum Betrag von CHF 12’000 in der persönlichen Steuererklärung abzugsfähig. Wurde 2019 also etwa ein Management- oder Informatikkurs besucht, ist es daher ratsam, den Beleg dafür aufzubewahren, damit die Kosten nächstes Jahr in der Steuererklärung abgezogen werden können. Die Kosten für den Grillkurs, welchen Sie im Sommer besucht haben, können Sie jedoch nur abziehen, wenn Sie im Gastgewerbe tätig sind. Das gleiche gilt für den Salsakurs sowie den Tanzlehrer.

Spenden

Die Weihnachtszeit ist die Zeit, um Gutes zu tun und viele Leute spenden daher gerne an wohltätige Organisationen. Wenn die Spende an eine Schweizer gemeinnützige Organisation geht, ist sie ebenfalls abzugsfähig. So tun Sie etwas Gutes und können gleichzeitig Steuern sparen.

Einkauf in die Pensionskasse

Die Erfahrung zeigt, dass sehr viele Arbeitnehmer eine Vorsorgelücke haben. Die Einzahlungen in die Pensionskasse zur Schliessung dieser Lücke können ebenfalls steuerlich abgezogen werden. Auf Ihrem Pensionskassenausweis finden Sie die Rubrik «maximal mögliche Einkaufssumme». Haben Sie also eine Vorsorgelücke und gleichzeitig noch ein wenig Geld auf der Seite, lohnt es sich, zumindest einen Teil oder sogar die maximale Höhe dieses Betrags einzuzahlen.

Für weitere Informationen oder eine allfällige Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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6 Kommentare zu “Steuerspartipps zum Jahresende

  1. Vielen Dank für die Steuerspartipps zum Jahresende. Mein Bruder sucht eine gute Steuerberatung, die seinen Jahresabschluss übernimmt. Gut zu wissen, dass man Spenden auch von der Steuer absetzen kann.

  2. Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Artikel zum Thema Steuerberater für Ärzte mit uns zu teilen. Ich denke, ich kann mit bestimmten Dingen einverstanden sein. Ich werde sie noch einmal überdenken.  

  3. Mein Bruder hat mit seinem besten Freund zusammen ein Start-up gegründet. Danke für den Tipp, dass er Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Steuer absetzen und so zugleich etwas Gutes tun kann. Ich werde ihm raten, sich hierzu von einer Steuerberatungskanzlei beraten zu lassen.

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