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Besteuerung von GmbH und AG: Begriff, Arten und Steuerfolgen der Kapitaleinlagen

Kapitaleinlagen stellen geldwerte Leistungen an die GmbH oder die AG dar. In diesem Beitrag werden sowohl Arten, die Steuerfolgen als auch der Begriff der Kapitaleinlagen erklärt.


Begriff der Kapitaleinlagen:

Unter Kapitaleinlagen sind geldwerte Leistungen der beteiligten natürlichen oder juristischen Personen an die GmbH oder AG zu verstehen. Privatrechtlich bewirkt die Kapitaleinlage einen Eigentumswechsel an den eingelegten Mitteln. Durch die Kapitaleinlage wird das Vermögen der juristischen Person vermehrt. Die Kapitaleinleger werden dadurch aber nicht entreichert, weil sich gleichzeitig der Wert ihrer Beteiligungsrechte (Aktien, Stammanteile) erhöht.

Arten:

Kapitaleinlagen erfolgen

  • auf das Aktien- bzw. Stammkapital durch Liberierung bei der Gründung oder einer Kapitalerhöhung
  • in die offenen Reserven durch Zahlung von Aufgeldern (sog. Agio) bei Kapitalerhöhungen oder anderen Kapitalzuschüssen (A-fonds-perdu-Beiträge, Sanierungsleistungen u.ä.)
  • in die stillen Reserven, indem der GmbH/AG von den Gesellschaftern Mittel zugeführt werden, ohne dass diese in der Buchhaltung auf einem Konto vermerkt werden. In diesem Zusammenhang spricht man von einer verdeckten Kapitaleinlage. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn eine GmbH/AG ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erwirbt, und diese sodann zum tatsächlichen Wert in der Bilanz aufführt.

Steuerfolgen:

Durch Kapitaleinlagen wird einer Kapitalgesellschaft zwar Vermögen von den Beteiligten zugeführt, jedoch kein Ertrag. Kapitaleinalgen stellen nicht steuerbaren Gewinn dar. Der Einsatz von Kapital ist nur Voraussetzung für die Gewinnerzielung. Der Ertrag resultiert erst als Folge des Kapitaleinsatzes. Kapitaleinlagen sind schon aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips  steuerneutral. Im Gesetz wird dies zudem ausdrücklich statuiert (DBG 60a; StHG 24 II a).

Sowohl offene wie auch verdeckte Kapitaleinlagen unterstehen grundsätzlich der Emissionsabgabe. Diese wird erhoben auf die Ausgabe der Wertpapiere. Zur Erhöhung der Kapitalsteuer führen nur die offenen Kapitaleinlagen.

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