Steht Stammkapital nach der Gründung wieder zur Verfügung oder ist dieses auch nach der Firmengründung blockiert?
Das Stammkapital steht der Firma bzw. den Gesellschaftern nach dem Eintrag ins Handelsregister wieder zur Verfügung.
Nach der offiziellen Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, kann das Stammkapital vom Sperrkonto auf ein operatives Geschäftskonto übertragen werden und für die Erfüllung des Geschäftszwecks gebraucht werden. Die Überweisung des Kapitals durch die Bank erfolgt gegen Vorlage des Handelsregisterauszuges.
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Ich dachte immer, dass Geld sei für immer blockiert. Sozusagen als Hinterlegung für eine allfällige Haftung.
Gut, dass ich das jetzt besser weiss.
Gruss, Laura