Startups sollen zukünftig steuerlich begünstigt werden
Im Juni 2017 hat der Nationalrat die Motion zur steuerlichen Begünstigung von Startups angenommen. Am 24. September 2018 hat nun auch der Ständerat zugestimmt. Der Bundesrat sowie eine Minderheit im Ständerat haben vergeblich empfohlen, die Motion wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen abzulehnen. Der Bundesrat hat nun zwei Jahre Zeit, um eine Lösung auszuarbeiten.
Bestehende Regeln seien auf Grosskonzerne ausgelegt
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) hatte im April 2017 eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, eine für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten. Nachdem der Nationalrat die Motion im Juni 2017 angenommen hatte, kam sie am 24. September 2018 nun auch vor den Ständerat.
Gemäss der Wirtschafts-Kommission bestehe in dieser Angelegenheit ein Handlungsbedarf, da die bestehenden Regeln auf börsenkotierte Grosskonzerne ausgerichtet sind und nicht auf kleinere Jungunternehmen. Falls diese Unternehmen Mitarbeiteraktien ausgeben würden, könnten sie sich zwar mit den kantonalen Steuerbehörden auf einen Formelwert einigen, der als Verkehrswert gelte. Dieser müsse im Einzelfall aber mit den Behörden ausgehandelt werden, weshalb keine Rechtssicherheit bestehe. Ebenfalls kritisierte die Kommission den Umstand, dass für den Fall, dass der Ertrag über dem Formelwert liege und ein Verkauf stattfinde, die volle Einkommenssteuer geschuldet werde. Dies obwohl das Unternehmen noch nicht einmal Gewinn abwerfe.
Bundesrat sieht Verfassungskonformität gefährdet
Eine Minderheit des Ständerats lehnte die Motion ab mit der Begründung, dass mit der kommenden Steuervorlage 17 auch Startups steuerlich begünstigt werden würden. Ausserdem sei die Steuerhoheit Sache der Kantone, welche genügend Möglichkeiten zur steuerlichen Begünstigung von Jungunternehmen hätten. Betreffend der Mitarbeiteraktien wurde geäussert, dass auch diese eine Form von Mitarbeiterbeteiligung seien und die Bewertung wie bisher für jedes Unternehmen einzeln vorgenommen werden müsse. Aber auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Ueli Maurer sah in der Motion die Neutralität des Steuerrechts verletzt, da Startups privilegiert behandelt werden würden. Unselbstständig Erwerbende würden anders behandelt werden, da sie Lohn anstatt einer Beteiligung erhalten würden. Dass Mitarbeiterbeteiligungen als Einkommen zukünftig steuerfrei wären, könne nicht mit einer verfassungskonformen Besteuerung vereinbart werden. Die Motion würde weiter dazu führen, dass Startups aus Steuergründen lieber Mitarbeiterbeteiligungen als Lohn ausgeben würden. Ausserdem sei es schwierig abzugrenzen, bis zu welchem Unternehmensstadium von einem Startup gesprochen werden könne.
Der Ständerat hat der Motion mit 27 zu 14 Stimmen zugestimmt. Damit hat der Bundesrat nun zwei Jahre Zeit, um den Auftrag der Motion zu erfüllen.
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