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Spezialzeichen im Firmennamen

Die Schreibweise des Firmennamens wurde bereits in einem früheren Blog-Eintrag besprochen. Folgender Beitrag soll nur aufzeigen, wie Spezialzeichen im Firmennamen verwendet werden dürfen. In jedem Fall sind die inhaltlichen Schranken in OR 944 I zu beachten (vgl. Blog-Eintrag).

Zunächst dürfen im Firmennamen sämtliche lateinischen Gross- und Kleinbuchstaben sowie arabische Zahlen verwendet werden. Bei fremdsprachigen Namen bedarf es einer Transkription in lateinische Buchstaben.

Spezialzeichen wie Interpunktionszeichen sowie Wiederholungen und Kombinationen von Interpunktionszeichen können nicht alleiniger Bestandteil des Firmennamens sein, da sie nicht im Einklang mit OR 944 stehen. Interpunktionszeichen sind nur zulässig, wenn sie mit Buchstaben und Zahlen kombiniert werden. Wiederholungen und Kombinationen von Interpunktionszeichen sind dann ebenfalls unzulässig, wenn sie sprachlich keine Bedeutung haben.

Zulässige Beispiele:

  • Hilfe! GmbH
  • It: for live GmbH
  • Wer gewinnt? GmbH
  • WOOP! AG
  • Es klingt… Hans Müller

a

Unzulässige Beispiele:

  • .- GmbH
  • http://taxi-AG
  • help@muster GmbH

Bildzeichen sowie generell die Symbole *, £, $, #, %, _, @, √, Ø etc. sind im Firmennamen unzulässig.

Nicht massgebend für die Schreibweise des Firmennamens sind die Grammatikregeln.

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12 Kommentare zu “Spezialzeichen im Firmennamen

  1. Ich habe nicht ganz genau verstanden.
    Beispiel: ich wolte ein Online Shop eröffnen und der Web Seite wäre:
    http://www.jecas-party.de

    wie wäre meine Firmenname?

    Jecas GmbH?

    Jessica Mustermann – einzelfirma?
    (meine name + gesellschaft)

    Oder einfach meine Name?

    Ich bin Einzelfirma, das bedeutet, dass ich aleine arbeite und ich wollte nicht mehr als 17,500 euro gewinnen.

    Ich hoffe können mir helfen.
    Danke

    • Guten Tag
      Bei einer Einzelfirma muss die Rechtsform, also “Einzelfirma”, nicht im Firmennamen erwähnt werden. Zwingend ist nur der Familienname des Inhabers. Weitere Informationen finden Sie hier.
      Freundliche Grüsse

  2. Ich bin dabei eine Einzelfirma auf zu bauen.
    Nun bin ich mir wegen dem Namen nicht sicher.

    Der Name wäre: CHifi-Shop Dällenbach

    Ich bin mir wegen dem Minusstrich nicht sicher. Weil beim HR heisst es einfach das folgende Symbole
    (*, £, $, #, %, _, @ etc.) nicht zulässig sind.Betrift es denn Minusstrich auch?

    Kann ich denn Namen so im HR eintragen lassen?

    freundliche Grüsse

    • Guten Tag Herr Dällenbach

      Der Firmenname kann mit dem Bindestrich im Handelsregister eingetragen werden. Vorausgesetzt wird, dass in der Region noch keine andere Gesellschaft mit diesem Namen besteht.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Rechnen Sie Ihre Offerte am besten online oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  3. Was mich noch mehr wundern wuerde, ist, ob man, wenn man bereits eine Marke einetragen hat, nnicht mit dieser auftreten kann, bzw. Man muss dann ja doch nach CH Recht noch ein Unternehmen gruenden oder?

    • Guten Tag

      Es ist zu unterscheiden zwischen dem Schutz des Firmennamens uns dem Markenschutz. Wenn ein Unternehmen mit einem Namen eingetragen wird, so ist dieser in der politischen Gemeinde (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) oder in der gesamten Schweiz (GmbH und AG) für Firmennamen geschützt. Mit dem Markenschutz wird der Name für Waren und Dienstleistungen geschützt. D.h. wenn man eine Firma eingetragen hat, so entsteht nicht automatisch auch ein Markenschutz, ebenso wenig ist der Firmenname aufgrund einer eingetragenen Marke geschützt.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  4. Guten Tag – wie verhält es sich mit dem “&” Zeichen. Soweit ich verstehe ist dies möglich. Kann ich meine GmbH “&more GmbH” oder “&buy GmbH” nennen? Danke

    • Guten Tag

      Hier handelt es sich womöglich um einen Grenzfall. Wortbilder wie beispielsweise Smileys sind im Firmennamen nicht zulässig. Die von Ihnen erwähnten Beispiele müsste man im Einzelnen anschauen bzw. dies beim Handelsregisteramt abklären lassen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  5. Hallo,
    wie sieht es aus bei einer Einzelfirma 17500€:

    Stark&Zart
    Sabine Meier
    Coach für Lebenstraining

    Es ist ja nur ein Gewerbeantrag, soweit ich weiß. Was genau gibt man hier als Firmenname oder Firmenbezeichnung an?

    Darf das Sonderzeichen & im Firmennamen, als auch im Logo stehen?

    Darf der Teil Stark&Zart auch gesondert als Logo präsentiert werden oder muss der komplette Dreizeiler, als mit Name und Berufsbezeichnung, präsentiert werden? Bei Geschäftsschreiben etc.? Oder sollte beim Gewerbeamt gleich nur Stark&Zart als Firmenname angegeben werden? Oder als Firma? Es ist verwirrend.
    Herzlichen Dank für eine Antwort.

    Liebe Grüße
    Sabine

    • Guten Tag

      Bei der Einzelfirma muss Ihr Nachname zwingend Teil der Firma sein. Als Logo für Werbemassnahmen können Sie aber auch eine andere Bezeichnung verwenden. Für offizielle Dokumente wie Verträge, Rechnungen oder Quittungen muss aber der Firmenname, wie er im Handelsregister eingetragen ist, verwendet werden.
      Wenn Sie bei uns gründen, werden wir den Firmennamen zudem prüfen.

      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

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