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Sparen mit Säule 3a – eine Altersvorsorge mit Steuervorteilen

Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich attraktiv – denn Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können Beiträge in anerkannte gebundene Vorsorgeformen der Säule 3a bei der Berechnung ihres steuerbaren Einkommens in Abzug bringen. Dadurch wird die Steuerprogression wirksam gebrochen.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a ist ein Teil des schweizerischen 3-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Als 1. Säule gilt die gesetzliche Altersvorsorge, welche im Kapitalumlageverfahren („Jung zahlt für Alt“) finanziert wird. Als 2. Säule gilt die ebenfalls obligatorische Berufliche Vorsorge und als 3. Säule wird die freiwillige Private Vorsorge bezeichnet. Sowohl die 2. Säule wie auch die 3. Säule werden im Kapitaldeckungsverfahren („Ich spare für mich“) finanziert. Die 3. Säule teilt sich auf in die gebundene Vorsorge (3a) und die freie Vorsorge (3b) auf. Die Private Vorsorge wurde in den letzten Jahren immer wichtiger, so dass der Gesetzgeber die Bürger motivieren möchte, auch mit der 3. Säule Alterskapital anzusparen. Aus diesem Grund wird ein Teil der Privaten Vorsorge, nämlich die Säule 3a, steuerlich bevorzugt behandelt.

Welche Gründe sprechen für eine Einzahlung?

Einzahlungen in die Säule 3a sind vor allem für die

  • eigene Altersvorsorge
  • Abdeckung von Risiken wie Invalidität und Todesfall
  • Erzielung von Steuerersparnissen

sinnvoll, wobei für viele Personen der Aspekt des „Steuern sparen“ im Vordergrund steht.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?

Es kann jede in der Schweiz wohnhafte, steuerpflichtige und erwerbstätige Person, welche ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielt, in die Säule 3a einzahlen. Auch Arbeitslose können unter gewissen Umständen weiterhin Einzahlungen tätigen. Bei Ehepaaren dürfen beide unabhängig voneinander einzahlen, sofern beide im Sinne der AHV erwerbstätig sind.

Auch im Jahr der Pensionierung sind Einzahlungen in die Säule 3a möglich. Wichtig ist, dass diese vor dem Datum der Erwerbsaufgabe getätigt werden. Wer auch nach der Pensionierung erwerbstätig bleibt, kann bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter der AHV hinaus Beiträge an die Säule 3a leisten.

Wieviel kann überhaupt einbezahlt werden?

Hierbei gilt es zu unterscheiden, ob es sich beim Einzahler um einen Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbender mit Pensionskasse (sogenannte „kleine Säule 3a“) oder um einen solchen ohne Pensionskasse (sogenannte „grosse Säule 3a“) handelt.

Die maximale Einzahlung in die „kleine Säule 3a“ beträgt aktuell CHF 6‘826 (Jahr 2019). Dieser Betrag wird periodisch der Teuerung angepasst und beträgt 8 % des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 BVG. Dieser obere Grenzbetrag entspricht dem maximal im BVG-Obligatorium versicherten Jahreslohn.

Die „grosse Säule 3a“ ist für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse. Diese können maximal
20 % des massgebenden Einkommens laut Lohnausweis bzw. des Gewinns gemäss Geschäftsbuchhaltung einzahlen. Der Betrag ist auf 40 Prozent des oberen

Grenzbetrages limitiert und beträgt aktuell CHF 34‘128 (Jahr 2019). Es ist zu beachten, dass der Maximalbetrag nicht an die Höhe des Lohnes gekoppelt ist. So kann es sein, dass die maximal mögliche Einzahlungsbetrag in die „ grosse Säule 3a“ tiefer ist als der der der „kleinen Säule 3a“.

Für Selbstständigerwerbende ist die genaue Ermittlung des maximalen Einzahlungsbetrages nicht möglich, da er den Gewinn ja noch nicht genau kennt. Es wird empfohlen, eine Hochrechnung zu erstellen und die Einzahlung aufzurunden. Sollte sich anhand der definitiven Jahresrechnung herausstellen, dass der einbezahlte Betrag zu hoch war, so gibt es zwei Möglichkeiten: entweder kann der Vorsorgenehmer mittels der entsprechenden Bescheinigung der Steuerverwaltung die Rückzahlung des Differenzbetrages verlangen. Oder die Differenz wird auf das nächste Jahr vorgetragen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Rückzahlung zu bevorzugen.

Die jährlichen maximalen Beiträge an die Säule 3a werden vom Gesetzgeber jeweils im November für das darauf folgende Jahr definiert.

Mögliche Anlageformen für die  Säule 3a

In der Säule 3a gibt es nur zwei mögliche Vorsorgeträger: Banken und Versicherungen. Beide Vorsorgeträger bieten unterschiedliche Produkte an.

Die meisten Banken haben neben dem klassischen Vorsorgekonto 3a auch die Möglichkeit des Wertschriftensparens 3a im Angebot. Die Auswahl an Versicherungsprodukten ist um einiges vielfältiger. Das Sparen wird hierbei meistens mit einer individuellen Risikoabdeckung kombiniert.

Bank oder Versicherung?

Jede der beiden Anlageformen hat für sich betrachtet ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Je nach persönlicher Situation kann deshalb eine Kombination von beiden Varianten eine durchaus sinnvolle Lösungsvariante sein.

Details zur Bankenlösung

Der grosse Vorteil der Banklösung ist die Flexibilität. Besteht ein persönlicher Liquiditätsengpass können die Einzahlungen sofort gestoppt werden und später jederzeit wieder aufgenommen werden. Auch die Höhe der Einzahlung ist bis zum gesetzlichen Maximalbetrag frei wählbar.

Zusätzlich ist es möglich, ein Säule 3a-Konto jederzeit von einer Bank auf eine andere Bank zu übertragen.

Zu beachten ist, dass die Flexibilität beim Wertschriftensparen weit weniger hoch ist als beim reinen Vorsorgekonto.

Eigenschaften der Versicherungslösung

Bei Versicherungslösungen lassen sich die Elemente Risikovorsorge, Steuersparen und Vermögensanlage sinnvoll und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt kombinieren.

Die vom einen als Zwang empfundene jährlich fixe Prämienzahlung wird vom andern als Vorteil betrachtet, da die Zahlung zwingend geleistet werden muss und es so zu quasi zu einem „Zwangssparen“ kommt.

Als nachteilig kann bei Versicherungspolicen die oftmals lange und fixe Laufzeit sowie die stark eingeschränkten Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung betrachtet werden.

Ein bedeutender Nachteil

Der bedeutendste Nachteil der Säule 3a ist die langfristige Kapitalbindung. Wegen der steuerlichen Begünstigung will der Fiskus sicher gehen, dass die angesparten Mittel auch effektiv für die Altersvorsorge verwendet werden. Deshalb sind die Gelder in der Säule 3a im Prinzip bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur sehr eingeschränkt und unter klar definierten Auflagen möglich.

Ordentliche Fälligkeit der gebundenen Vorsorge

Ohne vorzeitigen Bezug wird das Altersguthaben mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig. Der Bezug kann bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter erfolgen. Sofern der Vorsorgenehmer nachweist, dass er weiterhin erwerbstätig ist, kann der Bezug bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufgeschoben werden. In diesem Falle sind auch weitere Einzahlungen möglich. Ein Aufschub ohne weitere Erwerbstätigkeit ist hingegen nicht möglich.

Möglichkeiten für einen vorzeitigen Bezug

Ein vorzeitiger Bezug des in der gebundenen Säule 3a angesparte Kapital ist möglich, wenn der Vorsorgenehmer

  • eine ganze Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist;
  • die ausgerichtete Leistung für den Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung oder für eine andere anerkannte Vorsorgeform verwendet;
  • neu eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Vorbezug muss innert eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit geltend gemacht werden;
  • gemäss Artikel 5 des Freizügigkeitsgesetzes zum Barbezug berichtigt ist. Dies ist beispielsweise beim endgültigen Verlassen der Schweiz der Fall;
  • die Mittel im Rahmen der Wohneigentumsförderung zur Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum verwendet.

Privilegierte Besteuerung des Kapitalbezuges

Die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der Pensionskasse (auch Freizügigkeitskonti oder -policen) und der Säule 3a erfolgt nach demselben Prinzip: Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen mit einem privilegierten Steuersatz abgerechnet. Die kantonalen Unterschiede sind bedeutend. Zudem unterliegt der Tarif in den meisten Kantonen einer Progression. Bei kleineren Beträgen gilt in den Kantonen oft ein Mindeststeuersatz.

Die Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich für fast alle Steuerpflichtigen, sofern sie diese Mittel aufbringen können und die lange Kapitalbindung akzeptieren wollen. Die Steuer auf der Kapitalauszahlung “frisst” in der Regel nur einen geringen Teil der Steuerersparnis.

Weitere positive Steuereffekte

Nebst der Abzugsfähigkeit der Einzahlung von den steuerbaren Einkünften bietet die Säule 3a noch weitere Steuervorteile:

  • Der Kapitalzuwachs (inkl. Zinsertrag) der Säule 3a ist während der gesamten Laufzeit steuerfrei.
  • Auf den Zinserträgen wird keine Verrechnungssteuer abgezogen.
  • Das Kapital in der Säule 3a unterliegt nicht der Vermögenssteuer.

Gestaffelter Bezug bringt Vorteile

Da der Kapitalbezug zwar getrennt vom übrigen Einkommen, jedoch mit sämtlichen anderen Kapitalbezügen während des Jahres kumuliert, besteuert wird, lohnt es sich, die Einzahlungen bei der Säule 3a über die Jahre auf verschiedene Konten zu verteilen. In den letzten Jahren vor der Pensionierung kann somit jährlich ein Vorsorgekonto aufgelöst werden und die Kapitalbezüge der gesamten Gelder in der Säule 3a auf mehrere Jahre verteilt werden. Aufgrund der progressiven Steuertarife bei der Kapitalauszahlung kommt man somit zu erheblichen Steuervorteilen.

Der Gesetzgeber beschränkt die Anzahl der Vorsorgeverhältnisse nicht. Die Einzahlungen eines Jahres dürfen jedoch gesamthaft den festgesetzten jährlichen Maximalbetrag nicht übersteigen. Viele Banken beschränken die Anzahl Vorsorgekonten auf zwei oder drei. Diese Limitierung betrifft aber jeweils nur das einzelne Institut.

Zusätzlich zu beachten

Neben dem gestaffelten Bezug gibt es noch folgendes zu beachten:

  • Die AHV kann nur als Rente; die Säule 3a- und die Freizügigkeitskonti nur als Kapital und die Pensionskasse als Rente und/oder Kapital bezogen werden.
  • Die meisten Kantone rechnen die Kapitalbezüge eines Ehepaars innert eines Kalenderjahres zusammen. Bei einem Ehepaar müssen deshalb die Ansprüche bzw. deren Auszahlung koordiniert werden.
  • Ebenfalls koordiniert werden müssen die Bezüge der Säule 3a mit den Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und allenfalls weiteren Freizügigkeitsguthaben. Denn all diese Auszahlungen werden für die Berechnung der Progression addiert.

Mit Planung ans Ziel

Somit ist eines klar: Um ein optimales Ergebnis zu erhalten, sind die Kapitalflüsse im Rahmen der Pensionierung gesamthaft und frühzeitig zu planen. Nur so kann optimal von den vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden.

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2 Kommentare zu “Sparen mit Säule 3a – eine Altersvorsorge mit Steuervorteilen

  1. Ist es möglich die Säule 3a Gelder steuerfrei zu beziehen?
    Was passiert wenn jemand z.B für 1 Jahr auf einem Kreuzfahrtschiff wohnt und somit keinen Wohnsitz mehr hat, da man mit dem Kreuzfahrtschiff ständig unterwegs ist und während dieser Zeit sich die Säule 3a Gelder oder Pensionskassengelder ausbezahlt, fallen dann Steuern und Abgaben an bzw. ist dies rechtlich überhaupt möglich?

    • Guten Tag

      Bei der Auszahlung des angesparten Vermögens der Säule 3a wird in sämtlichen Fällen eine Steuer erhoben; es gibt somit keine Möglichkeit einer steuerfreien Auszahlung.

      Die vorzeitige Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens ist möglich, wenn Sie sich definitiv aus der Schweiz abmelden. Ob Sie sich für die Zeitdauer von einem Jahr abmelden können oder sogar müssen, klären Sie am besten bei Ihrer Ortsgemeinde ab. Davon abhängig sind sodann weitere Konsequenzen betreffend Steuern, Versicherungen etc.

      Bezüglich einer allfälligen Auszahlung der beruflichen Vorsorge bzw. der Pensionskasse gibt der Verein BVG Auskünfte kostenlos Auskunft.
      Gerne senden wir Ihnen den Link für die Homepage: https://www.bvgauskuenfte.ch/

      Freundliche Grüsse
      MLaw Hana Janacek

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