Solvenz der Geschäftspartner und Kunden abklären
Die einfachste Methode, um Auskunft bezüglich der Zahlungsfähigkeit, also der Solvenz, eines Geschäftpartners zu erlangen, ist ein Betreibungsauszug zu verlangen. Dadurch erfährt man, ob gegen die betreffende Person Betreibungen eingeleitet worden sind und ob Rechtsvorschlag besteht.
Auch bezüglich Pfändungen und ausgestellten Verlustscheinen gibt das Betreibungsregister Auskunft. Einsicht ins Betreibungsregister bzw. einen Auszug daraus verlangen kann aber nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Dies bedeutet aber lediglich, dass das Betreibungsregister nicht einfach nur aus Neugier eingesehen werden darf. Den Vertragspartnern dürfte praktisch immer ein Interesse an der Einsicht zukommen. Um das Interesse auf dem Betreibungsamt nachweisen zu können, nimmt man am besten eine Kopie des Vertrags oder einer Offerte mit.
Die Auskünfte müssen bei dem am Ort des Wohnsitz oder Sitz des Kunden zuständigen Betreibungsamtes eingeholt werden. Für den Betreibungsregisterauszug wird eine Gebühr erhoben von CHF 15-20.
Die so erhaltenen Informationen reichen aber nicht zwingend aus, um die Bonität eines Kunden zu überprüfen. So kann insbesondere durch Wohnsitz- oder Sitzverlegung Einfluss genommen werden auf eine “verfälschte” Darstellung, da das Betreibungsregister nicht schweizweit vereinheitlicht ist. Unter Umständen müssen daher auch Auskünfte bei früher zuständigen Betreibungsämtern eingeholt werden.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubiger die gegen den Schuldner eingeleitete Betreibung zurückzieht. Zurückgezogene Betreibungen dürfen dann für Dritte nicht mehr ersichtlich sein. Damit erfahren sie nicht, ob die betreffende Person mit Zahlungen über lange Zeit in Verzug war.
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