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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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Sicherstellung der MWST bei Einzelfirmen (Wohnsitz des Inhabers im Ausland)

Zur Sicherstellung der MWST ist es unter Umständen möglich, dass die ESTV die Hinterlegung einer Geldleistung auf ein Sperrkonto verlangt.

Sicherstellung der MWST

Sicherstellung der MWST

Bei Einzelfirmen ist es möglich, dass Inhaber mit Wohnsitz im Ausland durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu aufgefordert werden, eine Hinterlegung von CHF 5’000 zur Sicherstellung für die Bezahlung der Mehrwertsteuer (MWST) zu leisten. Dieser Geldbetrag ist auf ein Sperrkonto ein zu bezahlen. Die Aufforderung zur Bezahlung der Sicherungsleistung erfolgt sobald der MWST-Fragebogen abgeschickt wurde.
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer erhalten Sie im Internet auf folgenden Seiten: Eidgenössiche Steuerverwaltung und als Grundlage das Mehrwertsteuergesetz.

Bei Fragen zur Mehrwertsteuer und anderen steuerrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen die Berater von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Einzelfirma

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