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Die steuerliche Bewertung von Startups

An der Sitzung vom 8. Dezember 2017 behandelte der Bundesrat einen Bericht der Arbeitsgruppe “Start-ups”. In diesem Bericht spricht sich die Arbeitsgruppe insbesondere für eine Anpassung bei der Vermögensbewertung von nicht kotierten Unternehmen aus.

 

Arbeitsgruppe «Start-ups»

In der Arbeitsgruppe «Start-ups» befinden sich Vertreter aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie von mehreren Kantonen. Konkret sind die Kantone Basel Stadt, St. Gallen Waadt und Zürich beteiligt. Der Auftrag der Arbeitsgruppe “Start-ups” lautet, Verbesserungsvorschläge bei der Besteuerung von Startups zu evaluieren. Dies immer mit der Berücksichtigung des föderalistischen Spielraums der Kantone, welcher gewahrt bleiben soll.

Die Vorschläge

Die Arbeitsgruppe “Start-ups” geht in ihrem Bericht insbesondere auf die Forderung aus Politik und Wirtschaft ein, dass die Vermögensbewertung von Start-ups zu Härtefällen führen kann. Grundsätzlich entspricht der Wert eines nicht kotierten Unternehmens jenem, welcher in einer Finanzierungsrunde für die Aktien ausbezahlt wird. In gewissen Fällen kann dies dazu führen, dass Jungunternehmer welche Aktien der Unternehmung halten, kaum oder gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Vermögenssteuer zu bezahlen. Eine Anpassung des Kreisschreibens der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Vermögensbewertung von nicht kotierten Unternehmen soll es nun ermöglichen, in begründeten Einzelfällen von diesem Grundsatz abzuweichen.

Politik und Wirtschaft sprachen sich ferner für eine Anpassung bei der zeitlichen Befristung von Verlustvorträgen aus. Unter der aktuellen Rechtslage können Verluste sieben Jahre lang auf die nächste Steuerperiode übertragen werden. Gewisse Startups können aufgrund der zeitlichen Befristung ihre Verluste aus der Anfangszeit nicht mehr abziehen. Die Arbeitsgruppe Start-ups empfiehlt, dass falls von der siebenjährigen Verlustverrechnungsperiode abgewichen werden soll, dies nur für Startups möglich sein sollte. Ferner sei eine Mindestbesteuerung vorzusehen und die es soll weiterhin eine zeitliche Befristung implementiert werden.

Wo die Arbeitsgruppe Startups hingegen keinen Handlungsbedarf sah, ist bei der Einkommensbesteuerung von Mitarbeiteraktien bei Startups. Diese können aus denselben Gründen, wie es bei der Vermögenssteuer der Fall ist, die Betroffenen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen.

Es wird spannend zu sehen, wie der Bundesrat auf diesen Bericht reagiert.

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