Selbständige Erwerbstätigkeit und Sozialversicherungsleistungen
Für die selbständige Erwerbstätigkeit gibt es im Bereich der Sozialversicherungen verschiedene Spezialregelungen, welche von den Regeln für die unselbständig Erwerbstätigen abweichen.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Ob Sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, ist häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Trotz vielen Fällen aus der Rechtsprechung ist die Abgrenzung häufig nicht einfach.
Grundsätzlich kann man sich bei der Abgrenzung aber an den folgenden Fragen orientieren. Können alle drei Fragen kumulativ mit ja beantwortet werden, liegt in der Regel eine selbständige Erwerbstätigkeit vor.
- Ist eine betriebswirtschaftliche oder arbeitsorganisatorische Abhängigkeit gegeben,
- nimmt die Person unter Einsatz von Arbeit und Kapital in frei bestimmter Selbstorganisation und nach aussen hin sichtbar am wirtschaftlichen Verkehr teil
- wer trägt das Unternehmerrisiko?
Für ein Selbständigkeit sprechen zudem folgende Merkmale:
- Gleichstellung gegenüber der Person die den Auftrag erteilt hat
- Tragen von Geschäftskosten
- Weisungsungebundenheit
- freie Wahl der Arbeitszeit
Beiträge der Selbständigen
Auch Selbständige müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Allerdings nicht für alle Zweige der Sozialversicherungen. Selbständig Erwerbstätige sind ausschliesslich in der AHV/IV/EO obligatorisch versichert. Zusätzlich auch noch im Bereich der Familienzulagen.
Nicht möglich ist der Anschluss an die Arbeitslosenversicherung. Freiwillig können sie sich der beruflichen Vorsorge anschliessen.
Massgebend für die Höhe der Beiträge an die einzelnen Versicherungszweige ist das erzielte Einkommen.
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