Revision des Verjährungsrechts
Am 1. Januar 2020 wurde das Verjährungsrecht in der Schweiz revidiert. Erfahren Sie im Beitrag, welches die wichtigsten Änderungen sind.
Am 1. Januar 2020 wurde das Verjährungsrecht in der Schweiz revidiert. Das Verjährungsrecht hat eine umfassende Bedeutung in der Praxis, da rechtliche Ansprüche von der Verjährung abhängig sind. So können Ansprüche und andere Rechte und Pflichten nach Ablauf einer Verjährungsfrist unter Umständen nicht mehr geltend gemacht werden. Der Ursprung dieser Revision liegt bei sogenannten Asbest-Fällen. In diesen Fällen sind die Ansprüche von Asbest-Opfern beim Ausbruch der von Asbest induzierten Erkrankung schon lange untergegangen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verjährungsfristen in einem diesbezüglichen Rechtsstreit in der Schweiz, im März 2014, als eine Verletzung von Artikel 6. Absatz 1. der EMRK angesehen. Diese Vorkommnisse führten schlussendlich dazu, dass im Jahre 2018 eine Revision des Obligationenrechts von allen Kammern, gutgeheissen wurde.
Die Änderungen des Verjährungsrechts betreffen nicht nur Verjährungen im Bereich der Personenschäden, sondern betrifft auch viele weitere Teile des Obligationenrechts. Die einschlägigsten Änderungen werden folgend aufgelistet.
Die Tabelle zeigt links den betroffenen Bereich und rechts das revidierte Recht.
Neben den oben erwähnten Änderungen, wurde in verschiedenen Artikeln des Obligationenrechts der Wortlaut verändert, was jedoch keinen Einfluss auf die materielle Bedeutung des Artikels hat.
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