Reduktion der MWST-Sätze per 1. Januar 2018: das müssen Sie wissen!
Seit 2011 wird von jedem MWST-Satz ein Protzentsatz der Zusatzfinanzierung der IV zugewiesen. Diese temporäre Erhöhung der MWST wird per 1. Januar 2018 aufgehoben. Im Falle einer Annahme der Reform der Altersvorsorge 2020 wären die Steuersätze aber direkt wieder erhöht worden. Da diese Reform jedoch von Volk und Ständen abgelehnt wurde, kommt es nun zur ersten Senkung der MWST in ihrer Geschichte. Dies bringt einige Änderungen mit sich. Ferner werden ebenfalls auf den 1. Januar 2018 die Saldosteuersätze angepasst.
Aktuelle MWST-Sätze
Die Schweiz kennt drei verschiedene MWST-Sätze: den Normalsatz (aktuell 8.0%), den Sondersatz für Beherbergung (aktuell 3.8%) und den reduzierten Satz (aktuell 2.5%). Volk und Stände stimmten zu, dass die Sätze 2011 auf dieses Niveau erhöht wurden. Die Erhöhung dient der Zusatzfinanzierung der IV. Beim Normalsatz kam es zu einer Erhöhung um 0.4 Prozentpunkte, beim Sondersatz 0.2 Prozentpunkte und beim reduzierten Satz 0.1 Prozentpunkte.
Entwicklung der MWST-Sätze
Die Anteile der Steuersätze, welche zur Zusatzfinanzierung der IV verwendet werden, sind befristet. Per 1. Januar 2018 wird diese temporäre Erhöhung wieder rückgängig gemacht. Jedoch kommt es am 1. Januar 2018 direkt wieder zu einer Erhöhung. Jeder MWST-Satz wird auf dann um 0.1 Prozentpunkt erhöht. Diese Erhöhung dient der Finanzierung des Ausbaues der Bahninfrastruktur (FABI) und wurde am 9. Februar 2014 vom Souverän beschlossen. Wäre am 24. September 2017 die Reform der Altersvorsorge 2020 angenommen worden, wäre es zu keiner Reduktion gekommen. Mit der Reform, wären die MWST-Sätze direkt wieder auf den aktuellen Stand erhöht worden. Da die Reform jedoch abgelehnt wurde, sinkt nun die MWST erstmals seit ihrer Einführung. Die Anpassungen der MWST-Sätze sehen dann wie folgt aus:
Normalsatz | Sondersatz | Reduzierter Satz | |
Aktuelle MWST-Sätze | 8.00% | 3.80% | 2.50% |
./. auslaufender Anteil IV-Zusatzfinanzierung (per 31.12.2017) | -0.40% | -0.20% | -0.10% |
+ zusätzlicher Anteil FABI (per. 01.01.2018) | 0.10% | 0.10% | 0.10% |
Stand 01.01.2018 | 7.70% | 3.70% | 2.50% |
Auswirkungen für KMUs
Die Anpassungen der MWST können für KMUs einiges an Aufwand bedeuten. Dies ist bspw. bei der Buchhaltungssoftware möglich. Abhängend vom Anbieter und dem konkreten Produkt ist es möglich, dass alles mit einem Update angepasst wird. Für gewisse KMUs bedeutet es aber, dass die MWST-Sätze von Hand angepasst werden müssen, bspw. auf allen Rechnungsvorlagen oder in den Excel-Tabellen, welche betroffen sind.
Reduktionen bei den Saldosteuersätzen
Die Saldosteuersätze dienen dazu, die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu vereinfachen. Dank der Verwendung von Saldosteuersätze, muss die Vorsteuer nicht ermittelt werden. Stattdessen wird der Bruttoertrag, inkl. Steuern, mit dem von der ESTV genehmigten Saldosteuersatz multipliziert. Nur Firmen, welche max. 5,02 Millionen Franken Umsatz generieren, steht diese Möglichkeit offen. Die konkreten Saldosteuersätze werden für jede Branche, bzw. Tätigkeit definiert und in der Verordnung der Saldosteuersatz festgehalten. Diese Sätze werden nun angepasst. Von den zehn bestehenden Sätzen, wurden acht reduziert.
Bisherige Sätze | Sätze ab dem 01.01.2018 |
0.1% | 0.1% |
0.6% | 0.6% |
1.3% | 1.2% |
2.1% | 2.0% |
2.9% | 2.8% |
3.7% | 3.5% |
4.4% | 4.3% |
5.2% | 5.1% |
6.1% | 5.9% |
6.7% | 6.5% |
Welche Branchen genau betroffen sind, kann im Vorabdruck der neuen Verordnung nachgelesen werden.
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