Rechte des Gesellschafters einer GmbH
Die Rechte von Gesellschafter/innen einer GmbH können in vermögensmässige und nicht vermögensmässige Rechte aufgeteilt werden.
Vermögensmässige Rechte
Dabei handelt es sich um dieselben Rechte, wie sie Aktionäre in einer AG haben. Gesellschafter der GmbH können Dividenden beziehen. Das Obligationenrecht legt fest, dass die Dividenden im Verhältnis zum Nennwerts der Stammanteile festgelegt werden müssen.
Nicht vermögensmässige Rechte
Jeder Gesellschafter hat ein Mitwirkungsrecht. So darf jeder aktiv an der Geschäftsführung der GmbH teilnehmen, die Geschäftsführung wird gemeinsam von allen Gesellschaftern ausgeübt. Die Statuten können allerdings abweichende Regelungen vorsehen.
Nebst diesen Mitwirkungsrechten haben die Gesellschafter auch noch Schutzrechte. So können die Gesellschafter eine Gesellschafterversammlung einberufen und zum Beispiel auch gesetzes- oder statutenwidrige Entscheide der Gesellschafterversammlung vor Gericht anfechten. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht erlaubt es zudem jedem Gesellschafter, Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu verlangen.
Der Gesellschafter einer GmbH hat diverse vermögensmässige und nicht vermögensmässige Rechte. Im Vergleich zu der Aktiengesellschaft sind insbesondere die Mitwirkungsrechte an der Gesellschaft umfangreicher ausgestaltet.
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