Rabatte und Skonto beim Wareneinkauf/-verkauf
Im Zusammenhang mit dem Einkauf/Verkauf von Waren wird im Handelsverkehr von den Parteien häufig Rabatte und Skonto gewährt.
Rabatte sind prozentuale Vergünstigungen auf den Bruttopreis und werden meistens gewährt als:
- Mengenrabatt bei grossen Bestellungen
- Mängelrabatt bei qualitativ schlechter Lieferung
- Wiederverkaufsrabatt bei Lieferung an Zwischenhändler
- Sonderrabatt aufgrund eines speziellen Anlasses (Firmenjubliäum, Geschäftseröffnung etc.)
Auf den Rechnungen werden die Rabatte ausgewiesen, wobei beim Wareneinkauf und -verkauf immer der Nettobetrag nach Abzug des Rabatts verbucht wird.
Beim Skonto handelt es sich um eine Art “Belohnung” für vorzeitige Bezahlung. In der Rechnung wird er als Zahlungsbedingung aufgeführt, aber noch nicht abgezogen, weil dem Schuldner ein Wahlrecht zukommt. Entweder bezahlt er die Rechnung innerhalb der Frist und profitiert vom Skonto-Abzug oder er bezahlt sie später zum normalen Preis.
Beispiel:
1000 Heftordner A4 schwarz
Bruttopreis: CHF 3/Stück = 3000.–
./. 20% Mengenrabatt = 600.–
Nettopreis = 2400.–
Zahlungsbedingungen:
- 10 Tage 2% Skonto
- 30 Tage netto
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