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Privilegierte Besteuerung von Dividenden

Wenn Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) Gewinne als Dividende ausschütten so kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Denn das Unternehmen bezahlt Steuern auf den Gewinn und der Inhaber bezahlt Steuern auf die erhaltene Dividende.

Um diese Doppelbesteuerung zu mindern wurde 2009 vom Bund eine privilegierte Besteuerung auf Dividenden eingeführt. Alle Kantone ausser Neuenburg haben in den Folgejahren auch eine entsprechende Privilegierung eingeführt. Um von dieser Milderung zu profitieren muss der Inhaber in den meisten Kantonen mindestens 10% der Anteilsscheine besitzen. (In Nidwalden und Zug reichen bereits 5%.) Entscheidend zur Bestimmung der Entlastung ist der Wohnsitzkanton der Person, welche die Dividende erhält.

Die folgende Tabelle zeigt in welchem Kanton die Entlastung wie hoch ist.

Weitere Informationen zur Erleichterung der Dividendenbesteuerung finden Sie hier ab Seite 24.

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