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Private Nutzung des Geschäftsautos: Ermittlung des Privatanteils

Bei Geschäftsautos (Personenwagen) kann der zu verrechnende Privatanteil entweder effektiv oder pauschal ermittelt werden.

Effektive Ermittlung
Falls die gesamten Betriebskosten und die geschäftlich sowie privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden können, sind die effektiven Kosten proportional auf die geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer aufzuteilen.

Pauschale Ermittlung
Für die pauschale Ermittlung muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Dabei ist pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. MWST), mindestens aber CHF 150 zu deklarieren.

Der Privatanteil eines Geschäftsautos wird normalerweise über die Lohnabrechnung verrechnet. Dort ist der Betrag als AHV-pflichtiger Lohnbestandteil aufzuführen. Dieser Privatanteil ist dann auch bei den anderen Sozialversicherungen (z.B. Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) als Lohnbestandteil zu behandeln.

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29 Kommentare zu “Private Nutzung des Geschäftsautos: Ermittlung des Privatanteils

  1. Hallo,

    mich würde interessieren, was ich bei der Anschaffung eines PKWs berücksichtigen muss, den ich sowohl geschäftlich für meine Einzelunternehmung wie auch privat nutzen möchte. Ich würde eine pauschalen Ermittlung von 50/50 anstreben. Wie funktioniert die Abschreibung in diesem Fall und was muss ich beachten?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

    F. Heymans

    • Guten Tag Herr Heymans

      Die erste Frage ist, ob Sie den PKW als Einzelfirma oder als Privatperson kaufen und dann entsprechend einlösen. Falls Sie es privat besitzen würden, könnten Sie der Firma eine Kilometer-Preis verrechnen. Weiter Informationen, wie Sie diesen Kilometerkosten berechenen finden Sie hier.
      Wenn der PKW auf die Firma eingelöst wird, können Sie eine der beiden oben erwähnten Ermittlungsansätze wählen. Eine pauschale Abrechnung von 50/50 ist nur möglich, wenn die Nutzung wirklich bei 50/50 liegt. Das wäre dann die “Effektive Ermittlung”. Wenn Sie ohne das Führen eines Kilometerbuches abrechnen möchten, empfehlen wir Ihnen die “Pauschale Ermittlung”. Diese beträgt 0.8% des Kaufpreises aber mindestens CHF 150 pro Monat.
      Wenn das Fahrzeug der Firma gehört, können Sie es ganz normal abschreiben. (40% pro Jahr bei degressiver Abschreibung bzw. 20% linearer Abschreibung)

  2. Guten Tag
    Bei einer neu gegründeten 1 Mann-GmbH hat der Gesellschafter sein privates Fahrzeug an die GmbH zu einem Pauschalpreis von Fr. 25’000.- gem. Eurotax (ohne MwSt.) verkauft. In Folge laufen auch alle anderen Kosten wie Versicherung, Strassenverkehrsamt, Reparaturen, Benzinkosten usw. über die Firma. Das Fahrzeug habe ich entsprechend unter den Aktiven in die Buchhaltung aufgenommen und jetzt per Ende Jahr mit 40% abgeschrieben. Alle restlichen Unterhaltskosten werden über den Fahrzeugaufwand gebucht. Nun meine Fragen:

    1. Muss ich für die Berechnung des Privatanteiles mit der Pauschalen Ermittlung nun 0.8% oder lediglich 0.4% (ohne Vorsteuerabzug) des Verkaufspreises dem Gesellschafter belasten? (mind. Fr. 150.- pro Monat)

    2. Da dieser Betrag ja lediglich die private Nutzung des Fahrzeuges ausweist, muss ich noch zusätzlich für den Unterhalt welcher die GmbH als Aufwand trägt, einen Privatanteil errechnen? Wenn ja wieviel und mit welcher Formel?

    Besten Dank für Ihre kompetente Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Maya Veit

    • Grüezi Frau Veit

      Für die Berechnung des Privatanteiles ist der Kaufpreis des Fahrzeuges massgebend. Die Kosten für Reparaturen, Versicherung, Strassenverkehrsamt etc. werden anschliessend als Aufwand der GmbH belastet und der Privataufwand (0.8% des Kaufpreises jedoch mind. 150.- pro Monat) als Ertrag gutgeschrieben. Der Gewinn der GmbH wird dadurch also wieder etwas vergrössert.

      Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

      • Grüezi Frau Rosser
        Besten Dank für Ihre Antwort!
        Wenn ich es richtig verstanden habe, sind mit der Berechnung des Privatanteiles von 0,8% des Kaufpreises, alle anderen Kosten für den Unterhalt, welche im Aufwand der GmbH gebucht werden, abgegolten und müssen dem Gesellschafter nicht zusätzlich belastet werden?
        Wie verhält sich das im neuen Jahr? Nach erfolgter Abschreibung werden da die 0.8% auf den Restwert / Buchwert berechnet oder ist die Basis immer der ursprüngliche Kaufpreis des Fahrzeuges?
        Freundliche Grüsse
        Maya Veit

        • Grüezi Frau Veit

          Das ist richtig. Der Privatanteil wird auch im neuen Jahr immer auf der Basis des Kaufpreises berechnet. Dieser muss jedes Jahr dazugezählt werden.

          Freundliche Grüsse

          Deborah Rosser

  3. Guten Tag

    Ich möchte ein Auto anschaffen für meine Einzelfirma als Hochzeitsfotograf in selbständigen Nebenerwerb.

    Zur Zeit fahre ich mit dem ÖV zu meinem Arbeitgeber bei dem ich 100% angstellt bin.

    Das Auto würde ich daher auch als Transportmittel für den Arbeitsweg zu meinem Arbeitgeber benutzen. Pro Jahr würden 7500 Kilometer Arbeitsweg anfallen.

    In meiner Einzelfirma würden im Moment nur etwa 2000 Fahrkilometer pro Jahr anfallen.

    Gelten diese Arbeitsweg-Kilometer auch als private Nutzung?

    Würde das heissen dass es besser wäre das Auto privat anzuschaffen, weil ich nicht auf einen Mindestgebrauch von 50% für die Einzelfirma komme?

  4. Guten Tag
    Werden die 0.8% des Kaufpreises oder vom Versicherungswert berechnet?
    Und wie verhält es sich, wenn ein Occ. PW gekauft wird?
    Danke für die Antwort.

  5. Wie verhält es sich, wenn ein bestehendes FZ eingetauscht wurde – wird der Netto-eintauschpreis oder der der Nettopreis vor Eintausch verwendet?

  6. Guten Tag

    Ich möchte mein Auto (Occassion gekauft 2014 für Fr. 3875.-) und das Auto meiner Partnerin (Occassion gekauft 2014 für Fr. 32’000.-) meiner Einzelfirma in selbständigen Nebenerwerb übertragen.

    Mein Auto ist gedacht für mein Arbeitsweg (ca. 18’000 Km pro Jahr) und persönlichen Beratungsgespräche beim Kunden der Einzelfirma (ca. 8’000 pro Jahr)

    Das Auto meiner Partnerin ist gedacht für zu Hause, privat (ca. 12’000 pro Jahr) und für Personentransport und Verkaufsbesuche der Einzelfirma (ca. 8’000 Km pro Jahr) da sie bei mir angestellt ist.

    Fragen:

    1. Würden Sie die Übertragen vornehmen?
    2. Wenn ja, empfehlen sie die pauschale Ermittlung oder die Effektive Ermittlung

    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    freundliche Grüsse

    Angelo Rodriguez

    • Guten Tag

      Fahrzeuge dienen oft sowohl geschäftlichen wie auch privaten Zwecken. Solche Vermögenswerte werden in der Regel entsprechend der überwiegenden Nutzung der Firma oder dem Privatvermögen des Inhabers zugeordnet. Das Auto Ihrer Frau wird überwiegend privat genutzt und kann somit nicht ins Geschäftsvermögen integriert werden. Ihr Fahrzeug wird aber überwiegend geschäftlich genutzt und könnte somit integriert werden.

      Ihre Frau kann Ihnen aber die für die Firma gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen. Fraglich ist hier, ob eine einfache oder effektive Abrechnung mehr Sinn macht. Am einfachsten für die Abrechnung wäre es, wenn sie ein Bordbuch führen und Ende Monat/Quartal/Jahr die KM mit dem gängigen Satz von 0.70 Rp/km verrechnen würde. So haben Sie eine Sicherheit bzw. ein Beweismittel gegenüber der Steuerverwaltung. Von einer pauschalen Abrechnung ist prinzipiell abzuraten, da sie für die Behörden nicht nachvollziehbar ist und somit viel Diskussionsstoff liefern könnte.

      Wenn Sie ihr Fahrzeug tatsächlich in die Einzelfirma integrieren, wird Benzin, Versicherungen, Steuern usw. alles direkt über die Firma bezahlt, weshalb die Frage nach der Abrechnungsmethode entfällt. Ende Jahr müssen Sie aber einen Privatanteil von 9.6% vom Kaufpreis (exkl. MWST) verbuchen. Falls Sie MWST-Pflichtig sind müssen Sie auf dem Privatanteil noch MWST abrechnen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  7. Sehr geehrte Damen und Herren

    Mein Arbeitgeber rechnet mir wie vorgeschrieben den Privatanteil Geschäftswagen als Einkommen auf und zieht den Betrag als Ausgleich Naturalleistungen wieder ab. Allerdings rechnet er beim Ausgleich Naturalleistungen noch die Mehrwertsteuer dazu und zieht mir somit 8% mehr vom ausbezahlten Lohn ab als er aufrechnet. Ist das statthaft? Besten Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Roger Gretler

    • Guten Tag Herr Gretler
      Gemäss Randziffer (Rz) 23 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises beträgt der zu deklarierende (und somit steuerbare) Privatanteil für die private Nutzung eines Geschäftswagens durch einen Arbeitnehmer in der Regel 0.8 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat, mindestens aber Fr. 150 im Monat. Der errechnete Betrag von mind. 150.- im Monat ist inkl. MWST. Somit sollten der aufgerechnete wie auch der wieder in Abzug gebrachte Betrag identisch (und beide Male inkl. MwSt.) sein.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  8. Grüezi

    Ich kaufe in meiner GmbH ein neues Auto. Das alte Auto möchte ich privat übernehmen.

    Zu welchem Preis kann ich dieses Auto kaufen und was ist bei der MWSt zu beachten?

    Besten Dank und Freundliche Grüsse
    Hans Burkhard

    • Sehr geehrter Herr Burkhard

      Das Eidgenössische Steueramt regelt, dass der Preis marktüblich sein muss. Das heisst, dass Sie das Auto zum selben Preis verkaufen, wie Sie es einem unabhängigen Dritten anbieten würden.
      Ist Ihre Gesellschaft MWST-pflichtig unterliegt der Verkauf des Autos ebenfalls der MWST.

      Jedoch empfehle ich Ihnen im Zweifelsfall einen Treuhänder aufzusuchen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  9. Guten Tag

    Könnten Sie mir bitte Informationen zum folgenden Sachverhalt geben:

    Gesellschafter einer GmbH erwirbt ein Auto mit einer Teilanzahlung + Restbetrag auf Leasing. Das Auto wird nur privat genutzt, ist aber auf die Firma eingelöst. Leasingbeträge und Versicherungsprämien werden zwar über die Firma abgerechnet, jedoch von dem Gesellschafter der Firma zurückbezahlt. Wie sollte man das betr. Privatanteil, MwSt deklarieren/abrechnen?

    Besten dank bereits jetzt für Ihre Antwort.

  10. Guten Tag
    wir sind an der Gründung einer Aktiengesellschaft. Nun hat sich die Frage gestellt, wie wir die CHF 100’000 in die Firma einbringen können. Uns wurde gesagt, dass wir CHF 50’000 als Cash-Beitrag und CHF 50’000 als Sachwerte einbringen können.
    Ist es möglich, dass wir unsere Privaten Auto’s, Laptops, Handys etc. mit einbringen? Und wie muss dies gemacht werden? Vielen Dank für die Antwort.
    Beste Grüsse, T. Zillig

    • Guten Tag Herr Zillig

      Dies ist möglich. Das Aktienkapital kann mittels Bar- oder Sacheinlage eingebracht werden.
      Die Sacheinlage sollte jedoch einen Zusammenhang mit der Tätigkeit haben.

      Wichtig ist, dass der Wert der Sachen durch einen Revisor geprüft wird und so bei der Gründung angegeben werden kann.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Firmengründung. Sie können hier eine kostenlose Offerte berechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber, bei dem ich auch ein Geschäftswagen für beruflich wie auch privat nutzen darf.

    Vertraglich wurde abgemacht, dass 350.00 CHF jeweils für das Auto bezahlt wird.

    Heute habe ich die Abrechnung erhalten und sehe überhaupt nichts vom Geschäftswagen. Wurde dies bereits vom Bruttolohn abgezogen?
    Ausserdem wurden mir bei NBU 0.6% verrechnet. Ist dies normal?

    Besten Dank.

  12. Sehr geehre Damen und Herren

    Ich habe eine Einzelfirma im Bereich Consulting. Mein Büro befindet sich ca. 25 km von meinem Wohnort entfehrnt. Aufgrund des Alters und dem geringen Hubraum will ich mein Fahrzeug nicht in die Unternehmung reinnehmen. Wie kann ich meine geschäftlich gefahrenen km gegenüber der Firma geltend machen (Bordbuch?, was muss dort drinstehen?). Kann ich den den Weg vom Wohnort zum Büro nebst den Kilometern für Kundenbesuche ebenfalls verrechnen?

    Danke für die Rückmeldung.

  13. Sehr geehrter Herr Balmer

    Besten Dank für Ihre Anfrage.

    Wie angesprochen muss ein Bordbuch geführt werden. Dieses kann aus einem einfachen Excel Dokument bestehen, in welchem Sie Datum, gefahrene Kilometer sowie entsprechende Bemerkungen festhalten pro Fahrt. Pro Kilometer können jeweils CHF 0.70 abgerechnet werden. Der Arbeitsweg kann jedoch nicht in Abzug gebracht werden.

    Beste Grüsse
    Raphael Nerz

  14. Guten Tag

    Wir sind eine Einzelfirma und stehen vor der Frage, wie wir unsere Fahrzeuge zukünftig einlösen sollen.

    – Der Firmenwagen / Pritschenwagen war bisher auf mich als Ehepartnerin, die zwar Mitinhaberin der Firma, aber logischerweise nicht im HR eingetragen ist eingelöst. Dieses Fahrzeug wird lediglich nur für berufliche Zwecke genutzt.
    – Der Kleinwagen für Besichtigungen, Besorgungen und Baustellenbesuche war bisher auf meinen Mann, der offiziell Inhaber der Einzelfirma ist eingelöst. Dieses Auto benutzen wir zwar auch als Privatfahrzeug, die geschäftliche Nutzung ist aber überwiegend, da die Privatfahrten KM-technisch nicht ins Gewicht fallen.

    Beide Fahrzeuge wurden von der Firma erworben. Im letzten Jahr wurde auf den Kleinwagen von der Steuerverwaltung einen Privatanteil von 1800.- berechnet. Was meines Erachtens in Ordnung ist.

    So stellt sich nun die Frage, ob wir den Pritschenwagen, oder gar beide Fahrzeuge direkt auf die Firma einlösen, oder ob wir diese weiterhin auf die Privatnamen bzw. beide Fahrzeuge auf den Mann einlösen sollen. Was würde es steuerlich für einen Unterschied machen, wenn der Kleinwagen auf mich als Frau eingelöst werden würde?

    Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.

  15. Lieber Michael,
    Ich habe eine GmbH für Architektur & Bauleitung.
    Zur Zeit fahre ich einen kleinen Wagen als Geschäftswagen über die GmbH (Privatanteil 0.8%).
    Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Camper mit Aufstelldach (VW T6) als Firmenwagen anzuschaffen. Da ich keine Mitarbeiter angestellt habe würde ich den bestehenden Wagen natürlich verkaufen.
    Nun meine Frage; ist es zumutbar, einen VW T6 als Geschäftswagen zu halten (Architekturbüro)? Ich führe gelegentlich Parkett und Baustellenmuster zu meinen Kunden.

    Vielen Dank und liebe Grüsse
    Lea

    • Guten Tag

      Diesbezüglich handelt es sich um eine steuerrechtliche Frage, zumal das Steueramt schliesslich beurteilt, ob das Fahrzeug die Kriterien, um als Geschäftsfahrzeug qualifiziert zu werden, steuerrechtlich erfüllt.

      In steuerrechtlichen Angelegenheiten hilf Ihnen die Treuhandgesellschaft Findea AG gerne weiter. Die Findea stellt ebenfalls zahlreiche Blog-Beiträge zur Verfügung, welche Sie unter folgendem Link finden: https://blog.findea.ch/

      Sollten Sie Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen wollen, überlassen wir Ihnen gerne noch den Link für die Buchung einer Erstbesprechung: https://www.findea.ch/de/buchen

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  16. Guten Tag. Wir möchten ein Auto für den Aussendienst anschaffen, was über Leasing laufen soll. Die Leasingfirma würde das Leasing jedoch nur Privat akzeptieren und nicht über das Geschäft (wegen Neugründung). Wie könnte man dies in der Buchhaltung abrechnen, da das Auto für das Geschäft ist?

    Freundliche Grüsse
    Janina Heusser

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