Postfinance erhält Bewilligung zur Tätigkeit als Bank
Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) in ihrer Medienmitteilung bekannt gibt, hat der Verwaltungsrat der Finma entschieden der Postfinance die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und als Wertpapierhändlerin bedingt zu erteilen.
Mit der Verfügung vom 06. Dezember 2012 erhält die Postfinance von der Finma nach zweieinhalb Jahren des Bewilligungsprozess schliesslich die bedingte Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und Wertpapierhändlerin. Bedingt deshalb, weil das Finanzinstitut noch diverse Bedingungen zu erfüllen hat, damit die Bewilligung rechtskräftig wird. Die Finma spricht organisatorische, finanzielle und personelle Aspekte an. Eine konkrete Bedingung ist der Beschluss des Bundesrates zur Ausgliederung der Postfinance in eine Aktiengesellschaft.
Bis anhin war die Postfinance als Finanzdienstleisterin ohne Bankbewilligung tätig, was nur wegen einer gesetzlichen Ausnahmeregelung war. Mit der im Post- und Postorganisationsgesetz vorgesehenen Auslagerung der Postfinance als privatrechtliche Aktiengesellschaft entfällt die bisherige Ausnahmeregelung nach Bankengesetzgebung. Künftig benötigt die Postfinance eine Bankenbewilligung. Gemäss dem Postgesetz bleibt das selbständige Anbieten von Krediten und Hypotheken aber auch weiterhin untersagt.