Politische Bezeichnungen im Firmennamen
Politische Bezeichnungen wie Eidgenossenschaft, Bund, eidgenössisch, Kanton, kantonal, Gemeinde, kommunal oder Ausdrücke, die mit diesen Worten verwechselbar sind, dürfen im Firmennamen weder für sich allein noch in Verbindung mit anderen Begriffen benutzt werden, sofern dadurch der Anschein erweckt wird, der Firma komme eine amtliche Stellung zu (vgl. Art. 6 Wappenschutzgesetz; SR 232.21).
Es darf also durch die Wahl des Firmennamens nicht der Eindruck entstehen, dass das Unternehmen einen Bezug zum Gemeinwesen aufweist. Sind keine “amtlichen” Bezüge ersichtlich, ist der Firmenname grundsätzlich zulässig.
Zulässiges Beispiel:
- Restaurant zu den sieben Kantonen
Unzulässiges Beispiel:
- Eidgenössische Taxi AG
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