Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Neues Aktienrecht: Sachübernahme und Rückerstattungspflichten

Mit der per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision wurden die Bestimmungen zu Kapitalabflüssen nach erfolgter Gründung sowie im Rahmen von Kapitalerhöhungen angepasst.

Bis anhin galt es bei (geplanten) Sachübernahmen gewisse Formalien zu beachten. Diese mussten insbesondere offengelegt werden und fanden entsprechend Eingang in die Statuten. Neu sind sämtliche Bestimmungen zur Sachübernahme ersatzlos gestrichen worden, weshalb auch die damit verbundene Offenlegungspflicht entfällt.

Um der Gefahr des Missbrauchs durch die Aktionäre, Gesellschafter und diesen nahestehenden Personen entgegenzuwirken, wurden die Bestimmungen zur Rückerstattungspflicht (Art. 678 OR) indes verschärft. Übernimmt die Gesellschaft von solchen Personen Vermögenswerte oder schliesst sie mit diesen Rechtsgeschäfte ab, so werden diese Personen zur Rückerstattung der erhaltenen Vermögenswerte verpflichtet, soweit ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.

Jetzt eine unverbindliche Offerte berechnen und Ihre eigene Firma online gründen.

Offerte berechnen und Firma gründen

Unser Angebot

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert