Neues Aktienrecht 2023: Zwischendividende
Mit dem neuen Aktienrecht wurde für Kapitalgesellschaften die Möglichkeit eingeführt, Zwischendividenden auszurichten. Diese werden aus Gewinn des aktuellen Geschäftsjahrs ausgeschüttet und nicht wie bisher aus dem Gewinn eines bereits abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Voraussetzungen
Damit Zwischendividenden ausgeschüttet werden können, muss in einem ersten Schritt ein Zwischenabschluss erstellt werden. Dieser besteht aus einer Bilanz, einer Erfolgsrechnung und einen Anhang. Der Anhang muss unter anderem Angaben über den Grund des Zwischenabschlusses enthalten.
In einem zweiten Schritt überprüft die Revisionsstelle den Zwischenabschluss. Davon ausgenommen sind Unternehmen, welche auf die eingeschränkte Revision verzichtet haben (Opting- Out) oder Unternehmen, in denen sich alle Aktionäre einstimmig für die Auszahlung einer Dividende aussprachen und keine Forderungen von Gläubigern bestehen, die dadurch geschädigt werden könnten.
Der dritte Schritt im Prozess zur Zwischendividende besteht schliesslich aus der Abstimmung in der Generalversammlung über die Genehmigung des Zwischenabschlusses und der Festlegung der Dividenden.
Fazit
Die Auszahlung von Zwischendividenden ist eine gute Möglichkeit, um Gewinn aus dem aktuellen Geschäftsjahr verwenden zu können. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden, damit die Rechte von Aktionären und Gläubigern gewahrt werden.