Neues Aktienrecht 2023: Muss ich meine Statuten anpassen?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in der Schweiz in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen haben nicht nur Einfluss auf die bestehenden Aktiengesellschaften (AG), sondern betreffen auch die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Aufgrund des neuen Rechts ist nun eine Anpassung der Statuten erforderlich.
Kurzübersicht des neuen Aktienrechts 2023
Das neue Aktienrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, regelt verschiedene Bereiche der AG und GmbH neu, darunter insbesondere die Folgenden:
- Durchführung von
Generalversammlungen auf elektronischem Weg
Die Möglichkeit einer virtuellen GV muss ab 2023 in den Statuten verankert sein. - Durchführung von
Generalversammlungen an einem Ort ausserhalb der Schweiz oder auf dem
Zirkularweg
Dies muss für ihre Rechtsgültigkeit neu ebenfalls in den Statuten verankert sein. - Führung des
Aktienkapitals in einer Fremdwährung
Kryptowährungen sind ausgeschlossen. - Möglichkeit eines
Kapitalbands zur Herabsetzung oder Erhöhung des Aktienkapitals innerhalb von
fünf Jahren
Das genehmigte Aktienkapital wurde abgeschafft. - Anpassung des Nennwerts
Der Nennwert kann neu weniger als CHF 0.01, jedoch grösser als Null sein. - Streichung der Bestimmungen zur (beabsichtigten) Sachübernahme
- Möglichkeit der
Ausschüttung von Interimsdividenden
Es muss eine Zwischenbilanz erstellt werden. - Stärkung der Aktionärs-
und Minderheitsrechte
Die Schwellenwerte für Minderheitsaktionäre von privaten KMU wurden angepasst:
5 % genügen für die Einberufung einer ausserordentlichen GV und für die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen an der GV sowie für die Einsicht in die Geschäftsbücher
Sofern Ihr Unternehmen eine oder mehrere Regelungen nutzen möchte, ist eine Statutenanpassung vorzunehmen.
Frist für die Statutenänderung
Sämtliche Gesellschaften haben zwei Jahre Zeit, ihre Statuten zu ändern und an das neue Recht anzupassen. Die Anpassung der Statuten muss somit bis spätestens 1. Januar 2025 vorgenommen worden sein.
Es empfiehlt sich für sämtliche Gesellschaften, die gegenwärtigen Statuten und Reglemente zu prüfen und anschliessend zu entscheiden, wann sie diese anpassen möchte. Eine zeitnahe Anpassung lohnt sich, sofern die Gesellschaft vom neuen Recht so rasch als möglich Gebrauch machen möchte. Dies gilt insbesondere auch für die virtuelle Generalversammlung, welche sich bis anhin auf die Covid-19-Übergangsregelung stützte. Neu müssen die Statuten eine virtuelle Generalversammlung vorsehen, damit diese rechtsgültig erfolgen kann.
Sollte die Gesellschaft nicht von den neuen Regelungen profitieren und an ihren gegenwärtigen Statuten festhalten wollen, kann ebenso die zweijährige Frist ausgeschöpft und die Statutenanpassung kurz vor Ende des Jahres 2024 vorgenommen werden.
Jetzt eine unverbindliche Offerte berechnen und Ihre eigene Firma online gründen.