Neue Versicherungsbeiträge für die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a
Ab dem 1. Januar 2013 ändern die maximal erlaubten Steuerabzüge bei den Versicherungsbeiträgen für die gebundene Selbstvorsorge.
Bei einem Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung liegt der maximale Steuerabzug neu bei CHF 6’739.00. Ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung liegt der maximal erlaubte Steuerabzug bei 20% des Gewinns und neu maximal bei CHF 33’696.00. Somit ändern die Versicherungsbeiträge für die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a ab dem 01. Januar 2013.