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Neue MWST-Sätze per 01.01.2011 – Was gilt es zu beachten?

Seit dem 1. Januar 2011 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze. Massgebend für den geltenden Satz (neu oder alt) ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Nicht entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlungszeitpunkt.


 
Werden Leistungen über den Jahresturnus hinaus erbracht, muss eine Aufteilung erfolgen. Die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2010 werden mit den alten und die Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2011 mit den neuen Steuersätzen fakturiert. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das MWST-Formular überarbeitet. Der Normalsatz wurde von 7.6 % auf 8 % erhöht. Die anderen MWST-Sätze betragen 2.5% für alltägliche Güter sowie 3.8% für Beherbergungsleistungen.

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