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Neue gesetzliche Pflichten für Schweizer AGs, GmbHs und Genossenschaften ab 1. Juli 2015 – GAFI

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurden 2012 die Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) revidiert. National- und Ständerat haben diese Empfehlungen zügig in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet.

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Das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière tritt am 1. Juli 2015 teilweise in Kraft (GAFI-Gesetz). Die neuen Gesetzesbestimmungen gelten nur für privat gehaltene Schweizer Gesellschaften und deren Anteilsinhaber. Börsenkotierte Unternehmen sind folglich nicht von den Neuerungen betroffen.

Meldepflicht für Inhaberaktien

Neu wird in Art. 697i Obligationenrecht (OR) eine Meldepflicht für Inhaberaktien eingeführt. Ein Erwerber von Inhaberaktien, welche nicht an der Börse kotiert sind, muss der Gesellschaft innert Monatsfrist seine Personalien melden. Zudem hat er sich gegenüber der Gesellschaft zu identifizieren. Dies gilt unbeschränkt, also bereits ab dem Erwerb einer Inhaberaktie.

Die Gesellschaft muss nun neu ein Inhaberaktionärsverzeichnis mit den Personalien der Inhaberaktionäre führen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht ruhen die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte. Zudem ist eine Nichtmeldung auch strafrechtlich von Relevanz. So wird mit Busse bestraft, wer vorsätzlich der Meldepflicht nicht nachkommt oder das Aktienbuch nicht korrekt führt. Mit diesen Massnahmen wird die Inhaberaktie faktisch zur Namensaktie.

Personen, welche bereits Inhaberaktien halten, müssen den Meldepflichten auch nachkommen. Es gilt eine Frist bis 1. Januar 2016.

Meldepflicht des wirtschaftlich Berechtigten

Erwirbt eine Person 25% oder mehr Aktien an einer privaten Schweizer AG, so muss dieser Erwerber, die Personalien der Person, für welche er letztendlich handelt (wirtschaftlich Berechtigter) ebenfalls bekannt geben (gilt für Inhaber- und Namenaktien). Die Meldung muss innerhalb eines Monats an die betreffende Gesellschaft erfolgen.

Neue Wohnsitzpflicht

Zudem muss neu ein Mitglied des Verwaltungsrats oder ein Direktor Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person muss Zugang zum Aktienbuch oder dem Verzeichnis für Inhaberaktien haben.

Auch bei der GmbH gibt es neu eine Regelung, dass die wirtschaftlich berechtigte Person bei einem Anteil von mehr als 25% der Stammanteile bekannt gegeben werden muss. Ebenfalls muss die zeichnungsberechtigte Person neu zwingend Geschäftsführer oder Direktor sein.

Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren zur Anpassung der Statuten. Die offizielle Medienmitteilung ist hier verfügbar.

Gerne übernehmen wir für Sie die administrativen Aufgaben zu den Gesetzesänderungen. Rufen Sie uns an für weitere Auskünfte unter Tel. 0800 550 000.



 

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3 Kommentare zu “Neue gesetzliche Pflichten für Schweizer AGs, GmbHs und Genossenschaften ab 1. Juli 2015 – GAFI

  1. Guten Tag

    Aus dem obrigen Artikel konnte ich leider nicht genau herauslesen, ob und wenn ja, welche Schritte der Inhaber einer Ein-Mann-GmbH (gegründet 2014) vornehmen muss um den neuen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

    Zudem noch ein Themen-Vorschlag: Könnten Sie nicht einmal einen Blogbeitrag dazu schreiben, welche Aufgaben ein Geschäftsführer während einem Geschäftsjahr rechtlich obligatorisch zu erledigen hat? z.B.: Handelsregister-Änderungen, Jahresabschluss, Gesellschaftssitzung etc. Ich würde mich sehr über eine solche Übersicht freuen! 😀

    Ansonsten ein grossen Kompliment für den Blog, der für Jungunternehmer immer sehr lesenswert ist.

    • Guten Tag

      Für eine Ein-Mann-GmbH besteht einzig die Pflicht das Stammanteilsbuch anzupassen, indem der wirtschaftlich Berechtigte aufgeführt wird. Somit haben Sie bereits alles für die Gesetzesänderung vollzogen.

      Besten Dank für Ihren Themenvorschlag. Wir nehmen gerne Vorschläge auf, welche von unseren Lesern stammen.

      Ebenfalls danke ich Ihnen für Ihr Kompliment bezüglich des Blogs. Ich werde dies gerne allen Beteiligten weiterleiten.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Guten Tag, ich arbeiten seit ueber 6 Monaten mit 2 Zürcher AGs an einem elektronischen Aktienbuch welches. u.a. validiert, ob alle relevanten GAFI Daten im Aktienbuch vollständig sind. Würde mich über ein Feedback freuen, ob wir auf der richtigen Spur sind obige Themen einfacher und unkomplizierter händelbar zu machen: https://www.das-aktienregister.ch.

    Tausend Dank vorab!

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