Neue Fintech-Regeln stehen in der Kritik
Per 1. August 2017 kam es zu Anpassungen der Bankenverordnung. Diese sollten die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz stärken sowie die Marktzutrittshürden für Fintech Unternehmen verringern. Diese Anpassungen sind jedoch nicht über alle Kritik erhaben.
Die Änderungen der Bankenverordnung
Die Änderungen der Bankenverordnung, welche am 1. August 2017 in Kraft traten, sollten insbesondere jenen Fintech Unternehmen helfen, welche ausserhalb des typischen Bankengeschäfts agieren (STARTUPS.CH berichtet). Zwei Anpassungen sollten zu der Verringerung von Markteintrittshürden führen, um Fintech Startups zu helfen sich im Markt zu etablieren:
- Die Frist für die Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken wurde von 7 Tagen auf 60 Tage erweitert.
- Die Entgegennahme von Publikumsgeldern bis zum Betrag von einer Million Franken wird seit der Anpassung der Bankenverordnung nicht mehr länger als Gewerbsmässig kategorisiert. Bis zu diesem Betrag ist die Entgegennahme von Publikumseinlagen somit bewilligungsfrei möglich. Die Unternehmen müssen jedoch ihre Einleger explizit darauf aufmerksam machen, dass die Einlagen nicht durch die Einlagesicherung gesichert sind.
Kritik an den Änderungen
Die Kritik betrifft insbesondere die rechtliche Definition einer Bank. In der Schweiz gilt als Bank, wer von mehr als 20 Personen Gelder aufnimmt und verzinst. Wer unter diese Definition fällt benötigt somit eine Bewilligung. Die Änderungen der Bankenverordnung, besonders die Zweite sollten eine Lockerung dieser Regelung herbeiführen. Jedoch fallen nur jene Unternehmen in diese Ausnahmeregelung, welche eine «gewerblich-industrielle Tätigkeit» aufnehmen. Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, fällt weiterhin unter die «20er-Regelung».
Dies führt dazu, dass bei viele Formen des Crowdlending, wie bspw. die Aufnahme von Konsumentenkrediten oder Hypotheken die Aufnehmenden weiterhin daran gehalten sind, das Geld von weniger als 20 Personen zu organisieren.
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