Nachschusspflicht bei einer GmbH
Bei einer GmbH kann in den Statuten eine Nachschusspflicht vorgesehen sein. Somit müssen Gesellschafter unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Einlagen einbringen.
Nachschusspflicht bei einer GmbH
Gemäss Artikel 795 des Obligationenrechts können die Statuten die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten. Wird in den Statuten eine Nachschusspflicht vorgesehen, so darf diese maximal das Doppelte des Nennwerts des Stammanteils betragen.
Die Verpflichtung einen Nachschuss zu leisten kommt vor allem zur Anwendung, wenn die Gesellschaft in einer Krise steckt. So namentlich dann, wenn die Summe von Stammkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt sind. Allerdings ist eine Nachschusspflicht auch in anderen Fällen gesetzlich möglich (Vgl. Art. 795a OR).
Keine persönliche Haftung
Die Nachschusspflicht hat keinen Zusammenhang mit einer persönlichen Haftung. Von einer Haftung ist die Rede, wenn eine Verpflichtung gegenüber einer externen Person besteht. Die Nachschusspflicht stellt aber eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft dar. Es handelt sich also um ein so genanntes Innenverhältnis. Diese Verpflichtung soll dazu dienen, dass eine Zahlungsunfähigkeit vermieden werden kann.
Die Herabsetzung oder Aufhebung einer Nachschusspflicht ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ebenso ist die Rückzahlung nur möglich, sofern eine schriftliche Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten vorliegt, dass der ausbezahlte Betrag durch frei verwendbares Eigenkapital gedeckt ist.
Die Nachschusspflicht ist eine Massnahme, mit der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) saniert werden kann.
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Guten Morgen
Ich habe da zu der Nachschusspflicht eine Frage:
– Wenn ich als Gesellschafter z.b. 30’000.- der Firma als Darlehen geben habe wegen Verschuldung. kann ich diese in Anteile umwandeln?
– müssen die anderen Gesellschafter dem zustimmen oder ist das gesetzlich geregelt?
– was für alternativen habe ich die Anteile ohne Gesellschaftsbeschluss meine Anteile zu erhöhen??
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