MWST: Vorsteuerabzug
aktualisiert am 12. November 2012
Häufig klagen Selbständigerwerbende über die Mehrwertsteuer nicht etwa weil diese sie stark belastet, sondern vielmehr wegen dem administrativen Aufwand. Insbesondere fällt es vielen Jungunternehmern schwer zu verstehen, wie der Vorsteuerabzug genau funktioniert. Dabei bereitet die Vorsteuer, wenn man sie einmal verstanden hat, keine grossen Schwierigkeiten.
Der Einfachheit halber wird der Vorsteuerabzug hier an einem Beispiel erläutert:
Beat verkauft Sportartikel in seinem Geschäft. Er bezieht von seinem Lieferanten Sportartikel für CHF 540.– inklusive MWST. Die Sportartikel verkauft er als Detailhändler weiter an seine Kunden für CHF 1620.– inklusive MWST. Diese beiden Preise setzen sich folgendermassen zusammen:
– CHF 540: CHF 500 (Material) + 40 (MWST 8%) [Kauf]
– CHF 1620: CHF 1500 (Material) + 120 (MWST 8%) [Verkauf]
Grundsätzlich belastet die MWST den Umsatz von Beat nicht, da die MWST eine Verbrauchssteuer ist und auf den Endkonsumenten überwälzt wird. Dazu muss Beat aber den Vorsteuerabzug geltend machen. Dies funktioniert so:
1. Beat kauft die Ware von seinem Lieferanten und bezahlt dafür CHF 40 MWST.
2. Beat verkauft die Ware. Im Kaufpreis sind CHF 120 MWST enthalten.
3. Beat müsste eigentlich CHF 120 an die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) zahlen.
4. Weil Beat bereits CHF 40 MWST für dieselbe Ware bezahlen musste, kann er diesen Betrag als Vorsteuer in Abzug bringen.
5. Resultat: Beat muss CHF 80 an die ESTV zahlen (CHF 120 minus CHF 40 = CHF 80).
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Kassra Palenzona