MWST-Revision – Teil 1: Erweiterung der subjektiven Steuerpflicht
Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz befindet sich in der Totalrevision. Der erste Teil der Revision, welcher die MWST vereinfachte, ist seit 2010 in Kraft. Nun folgt per 1. Januar 2018 der zweite Teil. Dieser führt teilweise zu bedeutenden Änderungen von welchen auch Startups profitieren können. Gemäss Bundesrat werden 30’000 neue MWST-Pflichtige erwartet, insbesondere ausländische Unternehmen. STARTUPS.CH erklärt, welches die wichtigsten Änderungen für Startups sind.
Ziele der Revision
Eines der Hauptziele der MWST-Revision ist die Inländerbenachteiligung abzuschaffen. In der aktuellen Rechtslage haben Schweizer Unternehmen aufgrund der MWST Nachteile gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Dies zeigt sich am deutlichsten bei der Bestimmung über die subjektive Steuerpflicht und beim Versandhandel.
Subjektive Steuerpflicht
Aktuell werden jene Unternehmen MWST-Pflichtig, welche in der Schweiz pro Jahr einen Umsatz von CHF 100’000.- erwirtschaften. Dies ist ein Vorteil für ausländische Unternehmen, welche vielleicht sogar mehr Umsatz generieren als ihre Schweizer Konkurrenz, in der Schweiz aber die Grenze von CHF 100’000.- nicht erreichen. Dies soll sich mit dem neuen Art. 20 Abs. 2 Bst. a MWSTG ändern. Mit der neuen Gesetzesgrundlage wird für die Bestimmung der subjektiven Steuerpflicht neu auf den globalen Umsatz abgestellt. Unternehmen die in der Schweiz tätig sind und weltweit mehr als CHF 100’000.- erwirtschaften, werden durch die MWST-Revision in der Schweiz MWST-pflichtig.
Dies ist für viele Schweizer Startups begrüssenswert. Oft sind Unternehmen gerade in der Anfangsphase einem hohen Kostendruck ausgesetzt. Wenn dann noch ausländische Konkurrenten günstiger operieren können, ist dies frustrierend. Dank der MWST-Revision wird ab dem 1. Januar 2018 diese Benachteiligung vorübersein.
Für ausländische Startups kann dies hingegen einen neuen Mehraufwand bedeuten. Unternehmen welche sich nicht sicher sind, ob sie durch die neue Regelung MWST-pflichtig werden, oder was dies genau für Auswirkungen hat, sollten sich schnellst möglich beraten lassen. STARTUPS.CH empfiehlt dafür Findea als einen kompetenten und zuverlässigen Partner.
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Guten Tag, meine Frau ist Inhaberin einer GmbH welche Dienstleistungen für eine amerikanische Firma erbringt. Die meisten Kunden der amerikanischen Firma kommen nicht aus der Schweiz. Ist die GmbH nun vollständig MwST pflichtig? Der Umsatz der GmbH liegt über CHF 100,000.
Guten Tag Herr Hummel
Für die Ermittlung der Umsatzlimite von CHF 100’000.- sind ebenso die Geldflüsse für die im Ausland erbrachten Dienstleistungen zu berücksichtigen. Folglich besteht im Falle Ihrer Frau eine MwSt-Pflicht.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann