Musterstatuten einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Der nachfolgende Beitrag macht Angaben zu möglichen Musterstatuten einer GmbH. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine in der Schweiz sehr beliebte Rechtsform.
Musterstatuten einer GmbH
Die GmbH wird definiert als eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der sich mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligen können. Für Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Auch bei der GmbH kennt das Obligationenrecht die Vorschrift, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung über Statuten verfügen muss. Für die Errichtung einer GmbH ist es notwendig, dass die Gründer in einer öffentlichen Urkunde erklären eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin Statuten festzulegen und die Organe zu bestellen. Wie auch bei der Aktiengesellschaft muss in einer GmbH jede Statutenänderung öffentlich beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden. Für Statuten ist gesetzlich folgender Inhalt vorgeschrieben: Die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Zweck, die Höhe des Stammkapitals sowie die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile sowie die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen.
Die Musterstatuten einer GmbH sehen wie folgt aus:
- Firma, Sitz und Zweck
- Kapital
- Stammanteile (Anteilbuch, Abtretung, besondere Erwerbsarten, Nutzniessung, Pfandrecht)
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter (Treuepflicht und Konkurrenzverbot, Verfahren und Festsetzung des Preises bei Vorkaufsrechten, Zustellung des Geschäftsberichts)
- Organisation der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung (Aufgaben, Einberufung, Beschlussfassung unter erleichterten Voraussetzungen, Vorsitz und Protokoll, Vertretung, Stimmrecht, Beschlussfassung), Geschäftsführung (Wahl und Abberufung der Geschäftsführer, Aufgaben, Organisation, Sorgfalts- und Treuepflicht, Beschlussfassung, Vertretung), Revisionsstelle (Revision, Anforderungen an die Revisionsstelle))
- Rechnungslegung (Geschäftsjahr, Buchführung, Reserven und Gewinnverwendung)
- Austritt
- Auflösung und Liquidation
- Mitteilungen und Publikationen
- Sacheinlagen
Bei der Ausarbeitung Ihrer Statuten können Sie sich auf das Wissen der Experten von STARTUPS.CH verlassen. Mit der Erfahrung von über 6000 Firmengründungen können sie Ihnen auch bei komplexen Sachverhalten weiterhelfen.
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Super Zusammenfassung. Da ich viel unterwegs bin frage ich mich gerade, ob für eine Firmengründung auch ein virtuelles Büro angegeben werden darf, oder welche Alternativen es gibt, wenn es kein Büro gibt. Vielleicht gibt es dazu noch Infos oder einen Link?
Danke
Guten Tag
Für die Firmengründung dürfen Sie auch ein virtuelles Büro angeben. Sofern der Briefkasten beim Domizil aber nicht mit dem Firmennamen angeschrieben werden kann, ist eine c/o-Adresse einzutragen. Unser Co-Partner Regus (http://www.regus.ch) vermietet solche Virtual Offices. Bitte nehmen Sie diesbezüglich direkt mit Regus Kontakt auf.
Falls wir Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich sein dürfen, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch freuen.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Mit einem Partner bin ich Miteigentümer an einer landwirtschaftlichen Liegenschaft. Nun wollen wir wirtschaftlich tätig werden und eine GmbH gründen. Ist es empfehlenswert, als Stammeinlage die Liegenschaft in das Stammkapital einzubringen? Wie funktioniert die Aufteilung in Stammanteile? Kann nur ein Teil des Liegenschaftswertes als Stammkapital eingebracht werden? Können neue Stammanteile vergeben werden, fall ein weiterer Gesellschafter sich einkaufen will? Führt das zu einer Eintagsänderung im Handelsregister?
Danke für ein paar erhellende Antworten.
Guten Tag
Grundsätzlich ist es möglich, eine Liegenschaft als Sacheinlage einzubringen. Diese kann entweder das gesamte Stammkapital, oder nur einen Teil davon abdecken. Im Gegenwert dazu Stammanteile erhalten können nur jene Personen, welche die Sacheinlage im Eigentum haben.
Bei einer Sacheinlage muss ein Revisor den Wert der Sacheinlage prüfen und es wird im Handelsregister entsprechend vermerkt. Bei einem Grundstück muss die Beurkundung der Gründungsunterlagen zudem in jenem Kanton stattfinden, in welchem das Grundstück liegt.
Gerne können Sie die GmbH-Gründung direkt in unserem Online-Tool eingeben oder an einem unserer Standorte ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner