Muss der Verwaltungsrat Aktionär sein?
Der Blogbeitrag liefert Ihnen die Antwort auf diese Frage.
Mit Einführung des revidierten Aktienrechts ist dies nicht mehr notwendig. Die Pflichtaktie für den/die Verwaltungsrat(rätin) wurde abgeschafft. Er muss somit nicht mehr Aktionär sein, um die Voraussetzungen als Verwaltungsrat zu erfüllen.
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