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Mehrwertsteuerpflicht – Wer muss Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen?

Grundsätzlich ist jede Person, die eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt, mehrwersteuerpflichtig. Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG.). Der Regelsteuersatz beträgt 7.7 %, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen.

Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht

Von dieser Steuerpflicht gibt es jedoch diverse Ausnahmen. Einerseits ergibt sich die Mehrwertsteuerpflicht erst ab einem gewissen Umsatz resp. einem gewissen Steuerbetrag, andererseits sind diverse Tätigkeiten von der MWST ausgenommen.

Wer einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100’000 im Inland erwirtschaftet, ist grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen kann die MWST-pflichtige Person zudem wählen, ob sie die Mehrwertsteuer effektiv oder mittels Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren, abrechnen will. Von der Saldosteuerersatzmethode profitieren insbesondere KMU’s, da sie ihre Produkte/Dienstleistungen mit der üblichen Mehrwertsteuer an den Konsumenten weitergeben werden, dem Staat aber eine tiefere Steuer schulden.

Zusammenfassend: Ab dem Überschreiten der Grenze von CHF 100’000 Jahresumsatz ist die Mehrwertsteuerpflicht in jedem Falle umfassend abzuklären, idealerweise zusammen mit einem erfahrenen Berater.

Ausnahmen und Befreiungen

Abgesehen von diesen Umsatz- und Steuerbetragsgrenzen gibt es eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und -befreiungen. Beispiele für Ausnahmen sind die Leistungen von Ärzten und die Eintrittspreise in Zoos. Befreit sind u.a. Dienstleistungen von Reisebüros und die Vermietung von Flugzeugen. Ob ein neu gegründetes Unternehmen unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

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6 Kommentare zu “Mehrwertsteuerpflicht – Wer muss Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen?

  1. Guten Tag,

    wie ist es mit dem MWST wenn als Einzelfirma noch unter dem CHF 100.000 Umsatz liege, aber in die EU liefern will durch mein Online Shop? Muss ich MWST verrechnen und in dem EU Land melden, oder wie funktioniert es?

    danke Julianna

    • Guten Tag

      In der Schweiz sind Sie MWST-pflichtig, sobald Sie einen Umsatz von mindestens CHF 100’000.00 erzielen. Steuerbar und somit für die Umsatzlimite von CHF 100’000.00 relevant sind Leistungen, die durch Steuerpflichtige im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Dazu zählt auch der Export von Gegenständen. Für die Regelung in der EU, konsultieren Sie bitte einen Treuhänder, Anwalt oder Steuerexperten im jeweiligen Land.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  2. Guten Tag, ich bin im Nebenerwerb Selbständig und habe noch keine Firma eingetragen. Jetzt habe ich mir ein Coaching aus Österreich (online Dienstleistung) gebucht, das mir in meinem Coachingvorhaben hilft. Nun habe ich 20% MWST. auf die Rechnung aufgeschlagen bekommen. Ich bin jedoch mit meinem Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet 7,7% MWST. zu zahlen. Können Sie mich bitte aufklären, ob ich eine Einzelfirma nun eintragen muss, um die Steuern absetzten zu können? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

    Danke, fg Judith

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