Mehrwertsteuer: Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011
Ab dem 1. Januar 2011 gelten in der Schweiz neue Mehrwertsteuersätze. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung.
Wird die Leistung sowohl unter dem alten wie auch dem neuen Steuersatz erbracht, d.h. vor und nach dem 31.12.2010, ist der Teil nach dem 31.12.2010 zu den neuen Steuersätzen steuerbar. Das Datum der Rechnungsstellung oder das der Zahlung ist irrelevant.
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