Markenschutz – Schützbare Marken
Marken werden von den Kunden auf Dauer mit Qualität und Prestige in Verbindung gebracht. Besonders originelle Namen und Logos sollten geschützt werden, bevor sich das Produkt auf dem Markt etabliert hat. Ansonsten ist es möglich, dass auch die Konkurrenz am Erfolg teilnimmt, indem sie ihr Produkt unter dem selben Namen oder Logo anbietet.
Der Markenschutz unterscheidet zwischen Individual-, Kollektiv- und Garantiemarken. Firmengründer, die Produkte herstellen bzw. verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, haben v.a. an Individualmarken ein Interesse. Individualmarken können theoretisch alle grafisch darstellbaren Zeichen sein (Wörter, Zahlen- und Buchstabenkombination, Logos, dreidimensionale Formen). Um eine Marke schützen zu lassen, darf diese keine reine Sachbezeichnung sein und auch nicht nur aus Angaben über Qualität und Quantität des Produkts bestehen. Grundsätzlich sind Bezeichnungen unzulässig, welche das Produkt beschreiben. In Zweifelsfällen sollte beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nachgefragt werden.
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