Markenschutz: Eintragung einer Marke im Schweizer Register
Für Unternehmen sind Marken ein wichtiges Erkennungsmerkmal. Der Aufbau einer erfolgreichen Marke ist zeit- und kostenintensiv. Zum Schutz vor Nachahmern können Marken im Schweizer Markenregister eingetragen werden.
Ob Apple, Coca-Cola oder Microsoft, gewisse Marken sind unverkennbar und weltbekannt. Aber was genau ist eigentlich eine Marke?
Marke als geschütztes Kennzeichen
In der Schweiz definiert das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) sowie die dazugehörige Verordnung den Begriff der Marke. Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet und das als Unterscheidungsmerkmal taugt. Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein. Neben Wörtern, Buchstaben und Zahlen kommen auch bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente als Grundlage in Frage.
Marke schützt Reputation und Finanzen
Marken sind für Unternehmen ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal. Sie investieren viel Zeit sowie beträchtliche finanzielle Mittel in deren Aufbau und Pflege. Erfolgreiche Marken haben regelmässig auch mit Nachahmern zu kämpfen, welche nicht nur die Einnahmen des betroffenen Unternehmens beeinträchtigen, sondern auch dessen Ruf gefährden. Zum Schutz vor Trittbrettfahrern und um rechtliche Schritte gegen diese zu erleichtern, können Unternehmen ihre Marken in das Schweizer Register eintragen lassen.
Voraussetzungen der Markeneintragung
In der Schweiz ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) für die Markeneintragung zuständig. Damit ein grafisches Zeichen als Marke geschützt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Keine Übereinstimmung: Sie darf nicht mit einer bereits bestehenden Marke identisch sein. In der Schweiz hat der Anmeldende selbst zu prüfen, ob durch die Eintragung gegen ältere Schutzrechte verstossen wird;
- Nicht beschreibend: Eine Marke darf nicht beschreibend sein, das heisst keine Angaben zur Beschaffenheit, Qualität, Art oder Ort der Herstellung, Bestimmung oder Preis der jeweiligen Ware oder Dienstleistung beinhalten;
- Keine Täuschung: Die Marke darf nicht über Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung täuschen oder irreführend sein; und
- Kein Verstoss: Schliesslich darf die Marke nicht gegen geltendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen.
Inhalt der Markenanmeldung
Markentyp
Um eine Marke im Schweizer Register zu hinterlegen, ist eine schriftliche oder elektronische Anmeldung erforderlich. Die Markenanmeldung hat unter anderem folgende Angaben zu Markentyp, Klassifikation und Markenart enthalten.
Der Markentyp definiert die konkrete Art des zu schützenden, grafisch darstellbaren Zeichens. Es wird unterschieden zwischen:
- Wortmarken: Als Wortmarken gelten alle Marken, die sich ausschliesslich aus druckbaren Zeichen wie Buchstaben oder Zahlen zusammensetzen (bspw. Breitling);
- Bildmarken: Demgegenüber bestehen Bildmarken aus rein bildlichen Elementen (bspw. Mammut Logo); sowie
- Kombinierten Marken: Diese Marken schliesslich setzten sich aus Wort und Bildelementen zusammen. Vielfach handelt es sich um grafisch gestaltete Schriftzüge (bspw. Ricola)
Klassifikation
Marken sind nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen geschützt. Bei der Anmeldung muss anhand der Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen nach dem Abkommen von Nizza (sog. Nizza-Klassifikation) festgelegt werden, auf welche Produkte und Dienstleistungen sich eine Marke bezieht. Insgesamt gibt es 45 Nizza-Klassen.
Markenart
Nicht zuletzt muss auch die Art der einzutragenden Marke bestimmt werden:
- Individualmarke: Eine Individualmarke kennzeichnet ein einzelnes Unternehmen bzw. dessen Waren und Dienstleistungen. Die meisten Marken gehören zu dieser Markenart (bspw. Swisscom);
- Kollektivmarke: Mit einer Kollektivmarke werden die Produkte und Dienstleistungen einer ganzen Gruppe von Fabrikations-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen geschützt (bspw. Fleurop); und
- Garantiemarke: Die Garantiemarke gewährleistet bestimmte Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen (bspw. IP Suisse).
Gebühren der Markeneintragung
Die Kosten für die Eintragung einer Marke richten sich nach den Bestimmungen der IGE Gebührenverordnung. Für die Eintragung selbst fällt eine Hinterlegungsgebühr von CHF 550 an. Hinzu kommt ein sogenannter Klassenzuschlag von CHF 100 pro Nizza-Klasse, wenn sich eine Marke auf mehr als vier Nizza-Klassen bezieht. Der Markenschutz gilt grundsätzlich für zehn Jahre. Die Schutzdauer kann für CHF 700 beliebig um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Zur Löschung einer Marke muss eine Gebühr von CHF 800 entrichtet werden.
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