Marken und Markenschutz – Teil 3: Markenüberwachung und -erneuerung
Der Marke kommt als Identifikationsmerkmal einer Unternehmung eine sehr grosse Bedeutung zu. Durch und mit der Marke werden beim Kunden Erwartungshaltungen und Assoziationen erzeugt, welche sehr positiv sein können. Deshalb ist es wichtig, dass man seine Marken schützen lässt. Doch mit dem Schutz alleine ist es noch nicht getan. Dieser letzte Beitrag erklärt, warum eine Markenüberwachung oftmals unerlässlich ist und was eine Markenerneuerung ist.
Markenüberwachung
Nachdem eine Marke beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragen wurde, verfügt der Besitzer über das alleinige Markenrecht. Er alleine kann entscheiden, wie er seine Marke nutzen möchte und ob er jemand anderem gestatten will, sie ebenfalls zu nutzen. Nutzt jemand seine Marke länger als fünf Jahre nach deren Eintragung nicht, kann ein Dritter sie löschen lassen. Deshalb sollte man, wenn man länger mit der Nutzung zuwartet, Belege aufbewahren, dass man die Marke wirklich benutzt hat.
Immer wieder kommt es auch vor, dass neue Marke eingetragen werden, welche mit älteren identisch oder zum Verwechseln ähnlich sind. Dagegen kann man sich wehren. Das IGE prüft von Amtes wegen nicht ob es bereits gleiche oder ähnliche Marken gibt. Sind die formellen Kriterien erfüllt, wird die neue Marke eingetragen.
Ist ein Inhaber einer älteren Marke der Ansicht, dass eine jüngere Marke seine Rechte verletzt, so kann er während drei Monaten einen begründeten Widerspruch erheben. Deshalb ist es unerlässlich, seine Marke regelmässig überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe nehmen Ihnen die Experten von STARTUPS.CH gerne ab, indem sie Ihre Marke überwachen und Sie bei einer allfälligen Kollision mit einer anderen Marke informieren. Aufgrund des Hinweises, können Sie sodann bei Bedarf die jüngere Marke Abmahnen und Widerspruch erheben.
Markenerneuerung
In der Schweiz gilt der Schutz für eine eingetragene Marke 10 Jahre. Damit wird sichergestellt, dass Marken, welche nicht mehr benutzt werden nicht die Möglichkeit für neue Unternehmungen blockieren. Wird die Marke jedoch weiterverwendet, kann man den Schutz verlängern. Hierfür muss beim IGE ein Antrag auf Schutzverlängerung eingereicht werden. Unsere Experten nehmen Ihnen diese administrative Aufgabe gerne ab, so dass Sie sich komplett auf Ihre operative Tätigkeit konzentrieren können.
Haben Sie eine innovative Geschäftsidee die Sie gerne umsetzen möchten? Benötigen Sie dafür noch eine geschützte Marke? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.