Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Lizenzvertrag – Der Vertrag einfach erklärt

Mit dem Lizenzvertrag erlaubt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen eine Gebühr die Nutzung eines Immaterialguts. Lizenzverträge können unter anderem Marken, Patente, Designs oder Urheberrechte zum Gegenstand haben.

Durch einen Lizenzvertrag verpflichtet sich der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Gegenzug für eine Lizenzgebühr die Benutzung eines immateriellen Guts oder eines Immaterialgüterrechts zu gestatten. Obschon in der Wirtschaft von grosser Bedeutung, ist der Lizenzvertrag in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt. Er gehört zu den sogenannten Innominatkontrakten.

Arten des Lizenzvertrags

Lizenzverträge können eine Vielzahl unterschiedlicher Inhalte haben, da grundsätzlich jedes unkörperliche und vertraglich erfassbare Gut lizenzfähig ist. Vertragsgegenstand können neben gesetzlich geregelten Immaterialgüterrechten wie Marken, Patenten, Designs oder Werken beispielsweise auch Fabrikations- oder Betriebsgeheimnisse sein. Für gewöhnlich wird zwischen folgenden Vertragsformen unterschieden:

  • Echter Lizenzvertrag: Liegt vor, wenn das Lizenzobjekt gegenüber jedermann geschützt ist (bspw. Marken, Patente, Designs und Werke); und
  • Unechter Lizenzvertrag: Bezieht sich auf einen relativ geschützten Lizenzgegenstand (bspw. Know-How); sowie
  • Ausschliesslicher Lizenzvertrag: Dem Lizenznehmer wird das Recht zur ausschliesslichen Nutzung des Lizenzobjekts eingeräumt; und
  • Einfachem Lizenzvertrag: Wenn der Lizenzgeber mehrere Lizenzen an ein und demselben Lizenzgegenstand vergeben kann.

Abschluss des Lizenzvertrags

Lizenzverträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Unter praktischen Gesichtspunkten ist indes die Schriftform empfohlen. Dies insbesondere, weil Lizenzverträge auf Antrag der Parteien in die jeweiligen Register, namentlich Patent-, Design- und Markenregister, eintragen werden können.

Pflichten des Lizenzgebers und Lizenznehmers

Der Hauptpflicht des Lizenzgebers besteht darin, dem Lizenznehmer die Nutzungsrechte am Lizenzobjekt einzuräumen, wobei sich der Umfang dieser Rechte nach dem jeweiligen Lizenzvertrag richtet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer dem Lizenzgeber ein Entgelt, die Lizenzgebühr, zu bezahlen.

Auflösung des Lizenzvertrags

Lizenzverträge enden gemeinhin mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Kündigung durch eine der Parteien. Gemäss den allgemeinen obligationenrechtlichen Bestimmungen ist es zudem möglich, Lizenzverträge mittels Aufhebungsvereinbarung zu beenden. Schliesslich können Lizenzverträge nach Rechtsprechung und Lehre wie alle Dauerschuldverhältnisse aus wichtigen Gründen aufgelöst werden. Zu beachten ist ferner, dass Lizenzverträge bei Versterben einer der Parteien nur dann enden, wenn deren Persönlichkeit für den Vertragsabschluss entscheidend war.

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

Als Mompreneur starten: www.mom-preneur.ch

Als Dadpreneur starten: www.dad-preneur.ch

Als Seniorpreneur starten: www.senior-preneur.ch

Als Youngpreneur starten: www.young-preneur.ch

» Blog» Online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert