Kriterien für eine Sacheinlage am Beispiel eines geleasten Fahrzeugs
Bei der Gründung einer GmbH oder einer AG muss das Kapital nicht zwingend in Bar einbezahlt werden. Es gibt auch die Option einer Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung) (vgl. Blog-Beitrag). Eine häufig gestellte Frage in diesem Zusammenhang lautet, was alles kann als Sacheinlage verwendet werden? Kann bspw. ein geleastes Fahrzeug als Sacheinlage dienen?
Im allgemeinen müssen vier Kriterien erfüllt sein, damit ein Vermögenswert als Sacheinlage dienen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die eingebrachte Sacheinlage auch tatsächlich den angegebenen Mehrwert mit sich bringen. Die einzelnen Kriterien sind:
- Bewertbarkeit bzw. Aktivierbarkeit: Es kommen nur Vermögenswerte in Betracht, die einen bestimmten Wert aufweisen und in der Bilanz als Aktivum aufgeführt werden dürfen.
- Möglichkeit des Rechtserwerbs durch die Gesellschaft muss gegeben sein (Übertragbarkeit): Damit die Gesellschaft eine Sacheinlage erwerben kann, muss das entsprechende Objekt bei der Gründung oder Kapitalerhöhung in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können. Der Übertragung dürfen folglich keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (wie z.B. ein vertragliches Zessionsverbot).
- Verfügbarkeit (oder bedingungsloser Eintragungsanspruch, z.B. ins Grundbuch): Die Gesellschaft muss nach ihrer Eintragung ins Handelsregister unverzüglich und bedingungslos über den betreffenden Vermögenswert verfügen können.
- Verwertbarkeit: Das Objekt muss von der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden können. Dies ist insbesondere bei der Auflösung der Gesellschaft von Bedeutung. Der eingebrachte Vermögenswert muss verwertbar sein, um den Gesellschaftsgläubigern als Haftungssubstrat dienen zu können. Die Verwertbarkeit setzt das Bestehen eines zumindest beschränkten Marktes voraus. Zudem muss die Übertragung des Vermögenswertes rechtlich zulässig und rechtsbeständig sein.
Ein geleastes Fahrzeug kann demnach nicht als Sacheinlage dienen, da es an der Übertragbarkeit scheitert.
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Guten Tag,
ich hätte eine Frage:
Nehmen wir folgende Situation an:
Ich (31, m) hätte an einem früheren Wohnort Betreibungen, die mit Verlustschein endeten.
Zugleich schuldet mir privat jemand zB 7’000 CHF, die er nicht sofort zahlen kann.
Nun würde ich gerne eine GmbH (im Nebenerwerb) gründen.
Fragen:
1. Darf ich Schulden, die jemand bei mir hat, an die GmbH abtreten als Teil des Stammkapitals?
(Nehmen wir an, der Rest-Betrag würde in Bar einbezahlt,).
2. Wenn mein Stammamteil an der GmbH nur aus den Schulden, die jemand bei mir hat, bestehen, kann das Betreibungsamt diesen Anteil trotzdem pfänden?
(Ich gehe davon aus, dass ich 7’000 Stammkapital in Form von Schulden, die jemand bei mir hat eingebe plus 13’000 sind Beteiligungen von Drittpersonen).
3. Ist ein Anteil an einer GmbH grundsätzlich auch pfändbar, wenn für die Betreibungen bereits Verlustscheine ausgestellt wurden?
(Ich will natürlich nicht das Betreibugnsamt bescheissen, aber wenn mein Anteil an der GmbH sofort gepfändet würde, kann ich keine Gewinne mehr produzieren usw).
Ich hoffe, das sprengt den Rahmen der “Kommentar-Beratung” hier nicht.
mit freundlichen Grüssen
A. Moshe
Guten Tag
1. Die Abtretung einer Forderung an die GmbH ist möglich.
2. Wenn jemand bei Ihnen Schulden hat, werden Vermögensgegenstände des Schuldners gepfändet. Daher können Ihre Stammanteile nicht gepfändet werden, da Sie ja Gläubiger und nicht Schuldner der Forderung sind.
3. Der Verlustschein besagt, dass in einem Betreibungsverfahren die Schuld nicht oder nicht ausreichend getilgt wurde. Ob ein Stammanteil gepfändet werden kann, hängt nicht davon ab, ob in einer Betreibung ein Verlustschein ausgestellt wurde.
Freundliche Grüsse
Guten Tag,
danke für Ihre Antwort.
Jetzt habe ich noch eine vom Thema abweichende Frage:
Da ich nicht in der Lage bin, 20’000 CHF Stammkapital aufzutreiben, habe ich mich mit sogenannten “Mantelgesellschaften” (auch Gesellschaftsmäntel) beschäftigt.
Ist es empfehlenswert, eine Mantelgesellschaft (GmbH) zu kaufen?
Und Welche Preise sind “üblich”?
MIr ist klar, dass ich dann nur für den Kauf der Mantelgesellschaft ca 5’000 CHF ausgebe, und dann noch kein Stammkapital da ist. Dafür ist die Gesellschaft ja schon gegründet.
Ich dachte mir dann, ich hätte auch mehr Zeit, um das Stammkapital nach und nach auf die gesetzliche Mindesthöhe anzuhäufen.
Ist dies zulässig?
Evtl wäre das noch ein gutes Thema für einen Blog-Eintrag.
Freundliche Grüsse
STARTUPS.CH handelt nicht mit Mantelgesellschaften, da dies rechtlich auch ein Graubereich ist. “Übliche” Preise für einen Mantel kann man so nicht angeben, da dies von sehr vielen Variablen abhängt.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich habe eine Frage, ich möchte eine Auto als Sacheinlage in die Firma geben zur Gründung einer GmbH. Das Auto hat einen Wer von CHF 40’000.- ich möchte aber nur zu CHF 20’000.- librieren.
Ist das überhaupt möglich und wie sind die Besitzansprüche 50% der Firma und 50% privat?
Zweitens wie wird das Auto im oben genannten Fall abgeschrieben?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Sachwerte können ohne weiteres zu einem tieferen Preis liberiert werden. Die GmbH muss aber jedenfalls nach der Sacheinlagegründung frei über das Auto verfügen können, d.h. Eigentümerin des Autos sein.
Bezüglich der geschäftlichen und privaten Nutzung konktaktieren Sie am besten STARTUPS.CH telefonisch für weitere Abklärungen.
Buchhalterisch und in Bezug auf die Abschreibungen vgl. Sie bitte unseren früheren Blog-Eintrag.
Freundliche Grüsse
Guten Tag,
Ich und ein Partner wollen eine AG gründen.
Beide bringen je 50’000 Aktienkapital, ich werde Verwaltungsratspräsident und mein Partner Verwaltungsrat. Zudem wäre ich delegierter Geschäftsführer und operativ zu hundert Prozent tätig und möchte folgedessen einen Arbeitsvertrag mit der AG abschliessen.
Nun weiss ich, dass ein Arbeitsverhältnis nur möglich ist, wenn ich als Geschäftsführer einer Weisungsbefolgungspflicht unterstehe, was ja grundsätzlich der Fall ist, da ich dem Gesamtverwaltungsrat, also auch von meinem Partner Weisungen empfangen werde.
Allerdings bin ich mir dennoch nicht sicher, da ich ja nicht Minderheitsaktionär wäre und als Präsident Stichentscheide beiführen kann und somit eine Machtstellung inne habe, die die mich einer Weisung meines Partners quasi entbindet.
Ist ein Arbeitsvertrag unter diesen Umständen möglich und was gäbe es ggf. für Alternativen?
Danke und freundliche Grüsse
Jan Tüscher
Guten Tag
Meine GmbH wurde schon gegründet.
Ist es möglich zum Beispiel ein Auto einzubringen oder zu arbeiten und den Lohn nicht auszuzahlen, sondern als Erhöhung des EK zu verwenden, ohne den Handelsregistereintrag zu ändern?
Guten Tag
Wichtig ist, dass Sie das Auto nicht mit dem Stammkapital abkaufen. Sie können aber problemlos den Lohn in der Gesellschaft lassen und So die Liquidität verbessern. Sollten Sie aber das Stammkapital erhöhen wollen, so geht dies nur über eine Kapitalerhöhung in Zusammenarbeit mit einem Notar.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Für die Gründung meiner GmbH brauche ich eigentlich keine Sacheinlagen, da ich die Fr.20’000.– einbringen werde.
Meine Frage ist, ich habe ein Fahrzeug, dies ist aber bereits über 10 Jahre alt.
Das Fahrzeug zu bewerten und einen Notar zu bezahlen wäre einfach teuer, daher würde ich das Fahrzeug der Firma schenken.
Muss ich in diesem Fall, dies auch auf der Stampa Erklärung angeben?
Danke für die Info.
Meier Sascha
Grüezi Herr Meier
Nein, das müssen Sie nicht. Eine Schenkung stellt keine Sacheinlage dar, da das Gründungskapital nicht für die Übernahme der Sache benötigt wird, noch die Sache sonst irgendwelche Geldwerte ersetzt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung! Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag Frau Rosser
Bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Bereich richtig bin. Ich hätte folgende Frage: Wie verhält sich der “Übertrag” bei einer Einzelfirma und einem Leasingfahrzeug? Muss dies entsprechend aufgegleist werden oder können die Leasingrechnungen einfach in Zukunft über das Konto der Einzelfirma abgewickelt werden?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Guten Tag
Es braucht keinen formellen Übertrag. Allerdings ist die Bezahlung über das Firmenkonto keine Garantie, dass die Steuerbehörde nicht einen angemessen Privatanteil an den Kosten ausscheidet.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich habe ein laufendes Leasing meiner Einzelfimra, das in meine GmbH übertragen werden soll. Wie muss ich da genau vorgehen? Kann ich den bestehenden Vertrag in die GmbH übernhemn?
Guten Tag
Sie können die Aktiven und Passiven der Einzelfirma als Sacheinlage in die GmbH einbringen. Die Gründung Ihrer GmbH (inkl. Sacheinlage) können Sie gerne bei uns in Auftrag geben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich Gründe eine GmbH als Berater. Dazu brauche ich ein Auto welches ich leasen möchte. Nun meine Frage,kann ich die Anzahlung von 10’000.- kann ich diese vom Stammkapital zahlen?
Danke und Gruss
Stephan
Guten Tag
Eine Sacheinlagegründung kann man nicht mit geleasten Autos vornehmen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich habe eine Frage für die Gründung einer GmbH. Wenn ich das Stammkapital mit Sachwerten, zB. Einem Fahrzeug zahlen möchte, wer Bestätigt den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs? Wenn das Fahrzeug 10.000 CHF wert ist, reicht es dann einfach weitere 10.000 CHF einzuzahlen?
Freundliche Grüsse
Norman Lehmann
Guten Tag
Für die Firmengründung benützen Sie am besten diesen Link: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Wählen Sie “Gründung mit Sacheinlage” aus. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller notwendigen Dokumente für die öffentliche Beurkundung beim Notar. Wenn nicht das gesamte Mindestkapital von Fr. 20’000.– durch das Fahrzeug abgedeckt ist, benötigen wir eine Kapitaleinzahlungsbestätigung für den Restbetrag.
Sie brauchen einen Sacheinlagevertrag zwischen Ihnen als Gründer und der zu gründenden GmbH. Bei einer qualifizierten Gründung (Sacheinlage und Bareinlage) muss der Gründer einen Gründerbericht erstellen. Darin bestätigt er, dass die Sacheinlage bzw. Sachübernahme mit CHF 10’000.– als angemessen bezeichnet wird. Zusätzlich benötigen Sie eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors, der die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gründungsberichtes bestätigt.
Wir weisen diesbezüglich auf die Dienstleistungen unserer Schwestergesellschaft Findea AG hin: https://www.findea.ch/
Die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) führt ein Register über die zugelassenen Revisoren: https://www.rab-asr.ch/#/publicregister
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Hallo und Danke für den informativen Post! Prima
Tipp.