Kommanditgesellschaft gründen: Was gilt es zu beachten?
In der Schweiz ist die Rechtsform der Kommanditgesellschaft eher selten. Was Sie bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Blog-Beitrag.
Kommanditgesellschaft gründen
Die Kommanditgesellschaft eignet sich besonders gut, wenn die Absicht besteht, das Unternehmen als Personengesellschaft zu führen, aber ein Teil der Gesellschafter in erster Linie an einer blossen Kapitalbeteiligung interessiert ist. Für diese Personen, die primär eine finanzielle Beteiligung wünschen, ist die Gesellschafterform des Kommanditärs geeignet. Ein Kommanditär haftet im Innenverhältnis nur bis zur Höhe der Einlage, zu der er sich verpflichtet hat und im Aussenverhältnis bis zu der im Handelsregister eingetragenen Kommanditsumme.
Typisch für die Kommanditgesellschaft ist die Mischung zwischen unbeschränkt und persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) und den nur beschränkt haftenden Kommanditäre. Im Gegensatz zu den Komplementären, die nur natürliche Personen sein können, ist es möglich, dass auch eine juristische Person Kommanditär ist.
Die Rechtsform der Kollektivgesellschaft wird oft gewählt, wenn eine Einzelfirma oder auch eine Kollektivgesellschaft zusätzliche finanzielle Mittel benötigt.
Vor- und Nachteile
Die Vorteile liegen darin, dass kein Mindestkapital für die Gründung notwendig ist. Ein weiterer Pluspunkt ist die beschränkte Haftung der Kommanditäre, die somit ihr persönliches Risiko verkleinern können. Nachteile gibt es vor allem für die Komplementäre. Diese haften nämlich subsidiär, solidarisch und mit ihrem ganzen Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Firma. Die Haftung dauert nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft noch fünf Jahre weiter.