Kann sich eine unmündige Person im Handelsregister eintragen lassen?
Die Frage ob sich eine unmündige Person im Handelsregister eintragen lassen kann, wird im vorliegenden Beitrag beantwortet.
Möchte sich eine unmündige Person im Handelsregister eintragen lassen, so hat das Handelsregisteramt zu prüfen, dass eine entsprechende Einwilligung des Inhabers der elterlichen Sorge vorliegt. Grundsätzlich gibt das Handelsregister keine Auskunft über die Geschäftsfähigkeit einer eingetragenen Person. Rechtliche Massnahmen, die auf die Handlungsfähigkeit des Inhabers eines eingetragenen Geschäftsbetriebes Auswirkungen haben, müssen im Handelsregister eingetragen werden, weil sie für den Geschäftsverkehr von Bedeutung sind (Art. 30 HRegV).