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Kann ich – obwohl ich Pfändungen gegen mich laufen habe – eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen?

Nein, das ist bei Pfändungen nicht möglich. Auch wenn die Firma fälschlicherwese ins Handelsregister aufgenommen wird, wird diese später auf Antrag vom Betreibungsamt wieder gelöscht.

Pfändungen
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53 Kommentare zu “Kann ich – obwohl ich Pfändungen gegen mich laufen habe – eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen?

  1. Kann man trotz privater Pfändungen ein Einzelunternehmen gründen und entsprechend wirtschaften (Umsatz unter CHF 100’000), einfach ohne Handelsregistereintrag?

  2. Grüezi

    Ich möchte mich mit einer Einzelfirma selbständig machen und diese auch ins Handelsregister eintragen lassen, habe jedoch Betreibungen gegen mich laufen.

    Ist die Eintragung im Handelsregister trotzdem möglich? Und falls nicht: Ist der Eintrag ins Handelregister zwingend notwendig, damit ich als selbständig erwerbend anerkannt werde?

    Besten Dank für Ihre Auskunft.

  3. Ich habe Betreibungen gegen mich laufen, wurde aber nie gepfändet (es wurden Verlustscheine ausgestellt). Kann ich meine Einzelfirma trotzdem im Handelsregister eintragen lassen?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  4. Hallo
    Ich hätte die Gelegenheit als Geschäftsführer eingesetzt zu werden. Es laufen jedoch Pfändungen (privat) gegen mich.
    Was passiert wenn mich mein neuer Arbeitgeber im Handelsregister eintragen lässt?
    Danke für Ihr Feedback.
    Freundliche Grüsse, Paul Kern

    • Guten Tag Herr Kern

      Mit Eintrag ins Handelsregister unterliegen Sie nicht mehr der Betreibung auf Pfändung, sondern der Betreibung auf Konkurs. Dies auch mit Ihren privaten Schulden, d.h. wenn ein Gläubiger die Betreibung fortsetzt, kann er die Konkurseröffnung verlangen. Bereits bestehende Pfändungen laufen jedoch weiter.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Guten Tag
    Kann man trotz privater Schulden eine Einzelfirma gründen, welche vorerst nicht im Handelsregister eingetragen wird?
    Was geschieht mit den Schulden gehen die dann auf die Firma über?
    Was ist mit Pfändungen?

    Vielen Dank für die Auskunft

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann ein Einzelunternehmen gegründet werden, trotz privater Schulden.
      Wird mit dieser Tätigkeit ein Vermögenszuwachs erzielt, wird dieser jedoch genutzt, um die offenen Schuldscheine zu begleichen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  6. Guten Tag

    Wenn ich meine einzelfirma loesche oder in eine gmbh umwandle, was passiert mit den vorhandenen Schulden?

    Noch wichtiger was passiert wenn danach noch neue Glaubiger im nachhinein kommen betreffend Einzelfirma geht das noch?

    Ich dachte Sozialleistungen und Mwst muessen kann man auf jeden Fall haftbar gemacht werden.

    • Guten Tag

      Wenn Sie mit der Einzelfirma Verpflichtungen haben, sind Sie in jedem Fall privat und unbeschränkt mit Ihrem Vermögen haftbar. Da gibt es keine Ausnahmen.

      Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, die Ausnahmen sind Sozialversicherungsabgaben sowie Mehrwertsteuerschulden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  7. Guten Tag
    es laufen Betreibungen & Pfändungen gegen mich.( Privat als Angestellter )
    Kann ich meine PK beziehen wenn ich Selbsständig werden möchte ?

  8. Kann ich trotz Privatinsolvenz Gesellschafter einer GmbH werden? Was hätte dies für Auswirkungen resp. welches Vermögen könnten Gläubiger “angreifen”?

    • Guten Tag

      Theoretisch ist die Stammeinlage eines Schuldners an einer GmbH pfändbar. In der Praxis lässt sich das aber nur schwer umsetzen. Erkundigen Sie sich bestenfalls beim zuständigen Betreibungsamt.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie eine GmbH auch gründen, wenn Sie privat Betreibungen gegen sich laufen haben. Sie dürfen aber gerne ein Beratungsgespräch vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

    • Guten Tag

      Wenn Sie Ihre Schulden bedienen bzw. bedient haben, sollten diese grundsätzlich bei der Übernahme kein Problem darstellen. Wenn Sie den Kauf über Startups.ch abwickeln, werden wir Ihnen natürlich konkrete Auskünfte geben können.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Sehr geehrter Damen und Herren

    Ich führe seit 2018 eine Einzelfirma. Ich weis das ich verpflichtet bin, wenn ich einen Umsatz über CHF 100`000 generiere, Mehrwertsteuer pflichtig bin.
    1. Muss ich mich im Handelsregister Eintragen lassen wenn ich mich bei der Mwst anmelde?
    2. Da meine Überlegung ist, direkt einen Gmbh zu gründen, aber da ich Betreibung habe, weis ich, das es nicht möglich ist. Ist das richtig?
    3. Aber wenn ich einen Gmbh gründe, mit dritt Person und Anteil in % verteilt, bei mir nur ca.10% Anteil. Was kann bei mir geholt werden, respektiv was kann mein Geschäfz passieren?

    Danke für Ihre Antwort

    • Guten Tag

      Wenn Sie einen Umsatz über CHF 100’000.- erzielen, müssen Sie sich bei der Mehrwertsteuer und im Handelsregister registrieren lassen. Bezüglich Ihren Betreibungen wenden Sie sich am Besten direkt an das zuständige Betreibungsamt. Es ist aber grundsätzlich nicht verboten, eine GmbH (mit) zu gründen, wenn Sie laufende Betreibungen haben.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  10. Hallo, ich bin an einer gerichtlichen Schuldensanierung durch das Rote Kreuz dran. die Raten und Zeitraum sind festgelegt. ist es erlaubt während der sanierung eine GmbH zu gründen?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist es erlaubt. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Gründung mit dem involvierten Gericht/dem Schuldenberater bzw. dem Betreibungsamt abzusprechen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  11. Guten Tag
    Es laufen Verlustscheine, Betreibungen & Pfändungen gegen mich.( Privat als Angestellter )
    Kann ich meine PK beziehen wenn ich Selbsständig werden möchte ?

  12. Hallo
    Ich habe eine Einzelfirma gegründet trotz laufender Betreibungen.
    Jetzt steht eine Konkursandrohung an. Kann ich meine Einzelfirma auf meine Frau übertragen, um einen Konkurs zu vermeiden?

    • Guten Tag

      Bezüglich der Betreibungen könnten Sie sich an die Fachstelle für Schuldenfragen wenden: https://www.schulden-zh.ch/

      Sie können unkompliziert eine Einzelfirma eröffnen. Ein Mindestkapital ist bei der Einzelfirma nicht nötig. Beachten Sie, dass Sie als selbständig gelten. Sie sind daher von Gesetzes wegen nicht gegen Arbeitslosigkeit und Unfälle versichert. Sie können sich aber freiwillig der Unfallversicherung und – sofern gewünscht – einer Pensionskasse anschliessen.

      Auf Ihr Einkommen müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Hier finden Sie ein Merkblatt für Selbständige: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Merkbl%C3%A4tter/Beitr%C3%A4ge-AHV-IV-EO-ALV

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  13. Guten Tag
    Ich habe vor 10 Jahren privatkonkurs gemacht. Jetzt möchte ich mich wieder selbstständig machen mit einer einzelfirma. Ist es möglich?

    • Guten Tag

      Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie können sofort beginnen. Beachten Sie, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Geschäfts- und Privatschulden gibt. Der Vorteil bei der GmbH und AG besteht darin, dass Sie als Privatperson nicht für die Geschäftsschulden haften. Bei der GmbH benötigen Sie für die Gründung ein Mindestkapital von Fr. 20’000.– und bei der AG ein Mindestkapital von Fr. 100’000.–. Wenn Sie eine Firma gründen wollen, können Sie über https://www.startups.ch/de/kontakt/termin ein Beratungsgespräch vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  14. Hallo, habe Betreibung und Pfändung. Kann ich trotzdem einen Selbstständigkeitserwerb anfordern? Um Immobilienmakler zu werden?

    • Guten Tag

      In Sachen Schulden verweisen wir Sie an die Fachstelle für Schuldenfragen: https://www.schulden-zh.ch/

      Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, sind Sie verpflichtet, dies dem Betreibungsamt zu melden, weil das Amt die Pfändung anpassen müsste (vgl. Art. 93 Abs. 3 SchKG). Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und Sie können (theoretisch) sofort loslegen. Ein Startkapital verlangt das Gesetz nicht. Sie müssen sich bewusst sein, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Privat- und Geschäftsschulden gibt. Als Immobilienmakler sind sie auf einen guten Ruf und einen tadellosen finanziellen Leumund angewiesen, ansonsten werden Sie es auf dem Immobilienmarkt schwer haben. Hier zählt Vertrauen und Integrität.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  15. Guten Tag

    Ich bin momentan in der Lohnpfändung als Angestellter und ab nächsten Monat wieder pfändungsfrei, da ich mit allen Gläubigern eine Zahlungsvereinbarung gemacht habe. Offene Betreibungen habe ich danach keine mehr. Jedoch ist meine Verlustscheinliste gut gut gefüllt.

    Ist es für mich danach möglich einen Onlineshop ohne einen Handelsregistereintrag (bis CHF 100’000) zu eröffnen?

    • Guten Tag

      Betreffend der Schulden sollten Sie sich von Fachpersonen unterstützen lassen, falls es mit den Abzahlungen mit den Gläubigern Schwierigkeiten geben sollte: https://www.schulden-zh.ch/

      Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und Sie können (theoretisch) sofort loslegen. Ein Startkapital verlangt das Gesetz nicht. Sie müssen sich bewusst sein, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Privat- und Geschäftsschulden gibt. Das Einzelunternehmen muss erst ab einem Umsatz von Fr. 100’000.– im Handelsregister eingetragen werden. Ansonsten ist der HR-Eintrag freiwillig, z.B. um den Geschäftsnamen an einem Ort schützen zu lassen.

      Im Arbeitsrecht sind Sie an die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gebunden (Art. 321a Abs. 3 und 4 OR). Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse verwenden und den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Eine Verletzung der Treuepflicht könnte zur Kündigung führen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot vereinbart ist.

      Wenn Sie selbständig sind, können Sie sich ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Sie müssen der Pensionskasse der Belege einreichen: Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse usw. Der Antrag muss im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionskasse eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung des Ehegatten verlangt.

      Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt eine Broschüre für die Freizügigkeitsleistung zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html

      Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verpflichtet Sie, im Impressum eines Onlineshops klare und vollständige Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse zu machen. Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, übernehmen den Geschäftsnamen, Domiziladresse und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) aus dem Handelsregister.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  16. Guten Tag

    Ich bin im Moment nirgends angestellt und habe Betreibungen und Pfändungen. Es ist in meinem Alter fast unmöglich eine Stelle zu finden.
    Also will ich mich mit einer Einzelfirma selbständig machen im Bereich Social Media Marketing Agency.
    Mir ist klar, dass ich privat für Verpflichtungen der Einzelfirma hafte.

    Aber wie ist es umgekehrt?
    Wenn jetzt die Einzelfirma erste Aufträge bekommt und Umsatz macht, kann mir das Betreibungsamt sofort diese Umsätze wegnehmen?
    So kann die Firma ja nicht existieren und wachsen. Werbekosten, Softwarelizenzen, kleines Büro, Büromaterial, etc. könnten so nicht bezahlt werden, weil das Geld sofort zum Betreibungsamt wandert!

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Guten Tag

      Die Einzelfirma ist keine eigenständige juristische Person wie bspw. die GmbH oder die AG. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um Sie als Privatperson, die im Handelsregister eingetragen ist. Insofern ist sämtlicher Gewinn, den die Einzelfirma erwirtschaftet, Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das unter Berücksichtigung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, der Betreibung bzw. der Pfändung unterliegt.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  17. Guten Tag

    Ich habe im Moment keine Anstellung und es ist fast nicht möglich, in der aktuellen Zeit und in meinem Alter einen Job zu finden.

    Also habe ich mich entschlossen, selbständig zu arbeiten. Ich biete die Erstellung von Websites und meine Expertise im Bereich Facebook Marketing als Dienstleistung an. Natürlich habe ich ein separates Bankkonto für das geschäftliche und führe auch eine Buchhaltung dazu.
    Ich habe Betreibungen und Pfändungen.

    Meine Frage: Wenn ich in meiner Tätigkeit als Selbstständiger Umsätze generiere, muss ich diese ans Betreibungsamt abführen, oder trifft dies nur auf den erwirtschafteten Gewinn zu. Also nach Abzug meiner Ausgaben wie Werbung, Softwarelizenzen, Büromaterial, etc.
    Der Rest (Gewinn) wäre ja mein «Einkommen», welches gepfändet werden kann. Wird jedoch der Umsatz gepfändet, ist die Selbstständigkeit gar nicht realisierbar.
    Danke für eine Antwort

  18. Hallo

    Ich habe im Moment keine Anstellung und es ist fast nicht möglich, in der aktuellen Zeit und in meinem Alter einen Job zu finden.

    Also habe ich mich entschlossen, selbständig zu arbeiten. Ich biete die Erstellung von Websites und meine Expertise im Bereich Facebook Marketing als Dienstleistung an. Natürlich habe ich ein separates Bankkonto für das geschäftliche und führe auch eine Buchhaltung dazu.
    Ich habe Betreibungen und Pfändungen.

    Meine Frage: Wenn ich in meiner Tätigkeit als Selbstständiger Umsätze generiere, muss ich diese ans Betreibungsamt abführen, oder trifft dies nur auf den erwirtschafteten Gewinn zu. Also nach Abzug meiner Ausgaben wie Werbung, Softwarelizenzen, Büromaterial, etc.
    Der Rest (Gewinn) wäre ja mein «Einkommen», welches gepfändet werden kann. Wird jedoch der Umsatz gepfändet, ist die Selbstständigkeit gar nicht realisierbar.
    Danke für eine Antwort

  19. Guten Tag,

    Obwohl man betrieben ist und Pfändungen hat die laufen (als Privatperson & angestellter), steht nichts im Wege Selbständig zu werden und eine Einzelfirma zu gründen. Auch kann man die PK Gelder beziehen. Allerdings können die PK Gelder gepfändet werden. Wie Sie erklären. Meine Frage: Ab wann werden die PK Gelder gepfändet? Während der Firma Eröffnung? oder nach dem die Firma eröffnet und Gewinne erzielt wird?
    MFG
    I. Yüce

  20. Guten Tag
    Ich bin in einer Firma tätig und habe Verlustscheine und Betreibungen. Nun kann ich die Firma, eine AG übernehmen. Interne Nachfolgelösung. Ist das überhaupt möglich?

    Vielen Dank für die Antwort.

    • Guten Tag

      Die Übernahme der AG bzw. der Verkauf der Aktien an sich ist möglich, jedoch ist zu beachten, dass Aktien einer AG privates Vermögen darstellen, das im Falle einer Pfändung ebenfalls verpfändet werden könnte.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  21. Guten Tag

    Sie schreiben im Blog dass es nicht erlaubt ist eine GmbH zu gründen und sich im HR eintragen zu lassen, wenn man laufende Betreibungen und Pfändungen hat. Ich war heute beim Anwalt und dieser sagte mir, das stimme so nicht. Man darf im HR sein und GmbH gründen, einfach mit GmbH keine Schulden machen und das Kapital sollte fremdfinaziert werden. was stimmt denn jetzt??

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie eine GmbH auch gründen, wenn Sie privat Betreibungen gegen sich laufen haben. Sie dürfen aber gerne ein Beratungsgespräch vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.
      Freundliche Grüsse

      Tanja Balseiro

  22. Guten Tag

    Ich habe viele verlustscheine kleinere Beträge
    Darf ich ein Einzelunternehmung eröffnen?

    Wenn meine Ehemann lohnpfändung hat und ich ein Einzelunternehmung eröffne
    Muss ich haften ?

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen sich bezüglich der Haftungsfragen und der Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation von einem Anwalt oder Steuerberater rechtlich beraten zu lassen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

        • Guten Tag

          Einen Eintrag im Handelsregister können Sie trotz Betreibungen vornehmen.

          Beachten Sie: Theoretisch ist die Stammeinlage eines Schuldners an einer GmbH pfändbar. In der Praxis lässt sich das aber nur schwer umsetzen.

          Freundliche Grüsse
          Manuele Spaar

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