Kann ich – obwohl ich Pfändungen gegen mich laufen habe – eine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen?
Nein, das ist bei Pfändungen nicht möglich. Auch wenn die Firma fälschlicherwese ins Handelsregister aufgenommen wird, wird diese später auf Antrag vom Betreibungsamt wieder gelöscht.
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks
Weitere Informationen zur Einzelfirma
|
Offerte rechnen und eine Einzelfirma online gründen
|
Kann man trotz privater Pfändungen ein Einzelunternehmen gründen und entsprechend wirtschaften (Umsatz unter CHF 100’000), einfach ohne Handelsregistereintrag?
Grüezi
Ich möchte mich mit einer Einzelfirma selbständig machen und diese auch ins Handelsregister eintragen lassen, habe jedoch Betreibungen gegen mich laufen.
Ist die Eintragung im Handelsregister trotzdem möglich? Und falls nicht: Ist der Eintrag ins Handelregister zwingend notwendig, damit ich als selbständig erwerbend anerkannt werde?
Besten Dank für Ihre Auskunft.
Ich habe Betreibungen gegen mich laufen, wurde aber nie gepfändet (es wurden Verlustscheine ausgestellt). Kann ich meine Einzelfirma trotzdem im Handelsregister eintragen lassen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Guten Tag Frau Belana
Einen Eintrag im Handelsregister können Sie trotz Betreibungen vornehmen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Hallo
Ich hätte die Gelegenheit als Geschäftsführer eingesetzt zu werden. Es laufen jedoch Pfändungen (privat) gegen mich.
Was passiert wenn mich mein neuer Arbeitgeber im Handelsregister eintragen lässt?
Danke für Ihr Feedback.
Freundliche Grüsse, Paul Kern
Guten Tag Herr Kern
Mit Eintrag ins Handelsregister unterliegen Sie nicht mehr der Betreibung auf Pfändung, sondern der Betreibung auf Konkurs. Dies auch mit Ihren privaten Schulden, d.h. wenn ein Gläubiger die Betreibung fortsetzt, kann er die Konkurseröffnung verlangen. Bereits bestehende Pfändungen laufen jedoch weiter.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Kann man trotz privater Schulden eine Einzelfirma gründen, welche vorerst nicht im Handelsregister eingetragen wird?
Was geschieht mit den Schulden gehen die dann auf die Firma über?
Was ist mit Pfändungen?
Vielen Dank für die Auskunft
Guten Tag
Grundsätzlich kann ein Einzelunternehmen gegründet werden, trotz privater Schulden.
Wird mit dieser Tätigkeit ein Vermögenszuwachs erzielt, wird dieser jedoch genutzt, um die offenen Schuldscheine zu begleichen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Wenn ich meine einzelfirma loesche oder in eine gmbh umwandle, was passiert mit den vorhandenen Schulden?
Noch wichtiger was passiert wenn danach noch neue Glaubiger im nachhinein kommen betreffend Einzelfirma geht das noch?
Ich dachte Sozialleistungen und Mwst muessen kann man auf jeden Fall haftbar gemacht werden.
Guten Tag
Wenn Sie mit der Einzelfirma Verpflichtungen haben, sind Sie in jedem Fall privat und unbeschränkt mit Ihrem Vermögen haftbar. Da gibt es keine Ausnahmen.
Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, die Ausnahmen sind Sozialversicherungsabgaben sowie Mehrwertsteuerschulden.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten tag.
Kann ich trotz privatinsolvenz eine einzelfirma gründen?
Guten Tag
Da steht grundsätzlich nichts im Wege, es schützt Sie jedoch nicht vor weiteren Betreibungen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
es laufen Betreibungen & Pfändungen gegen mich.( Privat als Angestellter )
Kann ich meine PK beziehen wenn ich Selbsständig werden möchte ?
Guten Tag Herr Meier
Sie dürfen gerne einen Beratungstermin vereinbaren um Ihre Situation bzw. Ihre Möglichkeiten zu klären.
Freundliche Grüsse
Kann ich trotz Privatinsolvenz Gesellschafter einer GmbH werden? Was hätte dies für Auswirkungen resp. welches Vermögen könnten Gläubiger “angreifen”?
Guten Tag
Theoretisch ist die Stammeinlage eines Schuldners an einer GmbH pfändbar. In der Praxis lässt sich das aber nur schwer umsetzen. Erkundigen Sie sich bestenfalls beim zuständigen Betreibungsamt.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten tag.
Kann ich eine gmbh firma gründen wenn ich laufende betreibungen habe gegen mich..
Mfg. Zlady
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie eine GmbH auch gründen, wenn Sie privat Betreibungen gegen sich laufen haben. Sie dürfen aber gerne ein Beratungsgespräch vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Was ist wenn man gepfändet wurde, dass heisst eigentlich alle Schulden bezahlt, und man dann eine GmbH übernimmt?
Guten Tag
Wenn Sie Ihre Schulden bedienen bzw. bedient haben, sollten diese grundsätzlich bei der Übernahme kein Problem darstellen. Wenn Sie den Kauf über Startups.ch abwickeln, werden wir Ihnen natürlich konkrete Auskünfte geben können.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Sehr geehrter Damen und Herren
Ich führe seit 2018 eine Einzelfirma. Ich weis das ich verpflichtet bin, wenn ich einen Umsatz über CHF 100`000 generiere, Mehrwertsteuer pflichtig bin.
1. Muss ich mich im Handelsregister Eintragen lassen wenn ich mich bei der Mwst anmelde?
2. Da meine Überlegung ist, direkt einen Gmbh zu gründen, aber da ich Betreibung habe, weis ich, das es nicht möglich ist. Ist das richtig?
3. Aber wenn ich einen Gmbh gründe, mit dritt Person und Anteil in % verteilt, bei mir nur ca.10% Anteil. Was kann bei mir geholt werden, respektiv was kann mein Geschäfz passieren?
Danke für Ihre Antwort
Guten Tag
Wenn Sie einen Umsatz über CHF 100’000.- erzielen, müssen Sie sich bei der Mehrwertsteuer und im Handelsregister registrieren lassen. Bezüglich Ihren Betreibungen wenden Sie sich am Besten direkt an das zuständige Betreibungsamt. Es ist aber grundsätzlich nicht verboten, eine GmbH (mit) zu gründen, wenn Sie laufende Betreibungen haben.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo, ich bin an einer gerichtlichen Schuldensanierung durch das Rote Kreuz dran. die Raten und Zeitraum sind festgelegt. ist es erlaubt während der sanierung eine GmbH zu gründen?
Guten Tag
Grundsätzlich ist es erlaubt. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Gründung mit dem involvierten Gericht/dem Schuldenberater bzw. dem Betreibungsamt abzusprechen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Es laufen Verlustscheine, Betreibungen & Pfändungen gegen mich.( Privat als Angestellter )
Kann ich meine PK beziehen wenn ich Selbsständig werden möchte ?
Guten Tag
Sofern Sie im Haupterwerb selbständig sind, können Sie Ihre PK vorbeziehen. Diese PK-Gelder sind jedoch sodann pfändbar.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Hallo kann ich mit laufender Betreibung und Pfändungen ein Einzelunternehmen oder GmbH gründen?
Guten Tag
Wenn Pfändungen gegen Sie laufen, können Sie keine Einzelfirma gründen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo
Ich habe eine Einzelfirma gegründet trotz laufender Betreibungen.
Jetzt steht eine Konkursandrohung an. Kann ich meine Einzelfirma auf meine Frau übertragen, um einen Konkurs zu vermeiden?
Guten Tag
Die Einzelfirma ist an Ihre Person gebunden. Ihre Frau kann aber ihre eigene Einzelfirma gründen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Schönen Tag. Ich bin interessiert: Kann ich eine kleine Reinigungsfirma eröffnen, die 4000chf hat betreibung?
Guten Tag
Bezüglich der Betreibungen könnten Sie sich an die Fachstelle für Schuldenfragen wenden: https://www.schulden-zh.ch/
Sie können unkompliziert eine Einzelfirma eröffnen. Ein Mindestkapital ist bei der Einzelfirma nicht nötig. Beachten Sie, dass Sie als selbständig gelten. Sie sind daher von Gesetzes wegen nicht gegen Arbeitslosigkeit und Unfälle versichert. Sie können sich aber freiwillig der Unfallversicherung und – sofern gewünscht – einer Pensionskasse anschliessen.
Auf Ihr Einkommen müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Hier finden Sie ein Merkblatt für Selbständige: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Merkbl%C3%A4tter/Beitr%C3%A4ge-AHV-IV-EO-ALV
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Ich habe vor 10 Jahren privatkonkurs gemacht. Jetzt möchte ich mich wieder selbstständig machen mit einer einzelfirma. Ist es möglich?
Guten Tag
Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie können sofort beginnen. Beachten Sie, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Geschäfts- und Privatschulden gibt. Der Vorteil bei der GmbH und AG besteht darin, dass Sie als Privatperson nicht für die Geschäftsschulden haften. Bei der GmbH benötigen Sie für die Gründung ein Mindestkapital von Fr. 20’000.– und bei der AG ein Mindestkapital von Fr. 100’000.–. Wenn Sie eine Firma gründen wollen, können Sie über https://www.startups.ch/de/kontakt/termin ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Hallo, habe Betreibung und Pfändung. Kann ich trotzdem einen Selbstständigkeitserwerb anfordern? Um Immobilienmakler zu werden?
Guten Tag
In Sachen Schulden verweisen wir Sie an die Fachstelle für Schuldenfragen: https://www.schulden-zh.ch/
Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, sind Sie verpflichtet, dies dem Betreibungsamt zu melden, weil das Amt die Pfändung anpassen müsste (vgl. Art. 93 Abs. 3 SchKG). Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und Sie können (theoretisch) sofort loslegen. Ein Startkapital verlangt das Gesetz nicht. Sie müssen sich bewusst sein, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Privat- und Geschäftsschulden gibt. Als Immobilienmakler sind sie auf einen guten Ruf und einen tadellosen finanziellen Leumund angewiesen, ansonsten werden Sie es auf dem Immobilienmarkt schwer haben. Hier zählt Vertrauen und Integrität.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Ich bin momentan in der Lohnpfändung als Angestellter und ab nächsten Monat wieder pfändungsfrei, da ich mit allen Gläubigern eine Zahlungsvereinbarung gemacht habe. Offene Betreibungen habe ich danach keine mehr. Jedoch ist meine Verlustscheinliste gut gut gefüllt.
Ist es für mich danach möglich einen Onlineshop ohne einen Handelsregistereintrag (bis CHF 100’000) zu eröffnen?
Guten Tag
Betreffend der Schulden sollten Sie sich von Fachpersonen unterstützen lassen, falls es mit den Abzahlungen mit den Gläubigern Schwierigkeiten geben sollte: https://www.schulden-zh.ch/
Die Gründung einer Einzelfirma ist unkompliziert und Sie können (theoretisch) sofort loslegen. Ein Startkapital verlangt das Gesetz nicht. Sie müssen sich bewusst sein, dass es bei der Einzelfirma keine Haftungsabgrenzung für Privat- und Geschäftsschulden gibt. Das Einzelunternehmen muss erst ab einem Umsatz von Fr. 100’000.– im Handelsregister eingetragen werden. Ansonsten ist der HR-Eintrag freiwillig, z.B. um den Geschäftsnamen an einem Ort schützen zu lassen.
Im Arbeitsrecht sind Sie an die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gebunden (Art. 321a Abs. 3 und 4 OR). Sie dürfen keine Geschäftsgeheimnisse verwenden und den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Eine Verletzung der Treuepflicht könnte zur Kündigung führen. Achten Sie darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot vereinbart ist.
Wenn Sie selbständig sind, können Sie sich ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Sie müssen der Pensionskasse der Belege einreichen: Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung der Ausgleichskasse usw. Der Antrag muss im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionskasse eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung des Ehegatten verlangt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt eine Broschüre für die Freizügigkeitsleistung zur Verfügung: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/publikationen/broschueren.html
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verpflichtet Sie, im Impressum eines Onlineshops klare und vollständige Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse zu machen. Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, übernehmen den Geschäftsnamen, Domiziladresse und Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) aus dem Handelsregister.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Ich bin im Moment nirgends angestellt und habe Betreibungen und Pfändungen. Es ist in meinem Alter fast unmöglich eine Stelle zu finden.
Also will ich mich mit einer Einzelfirma selbständig machen im Bereich Social Media Marketing Agency.
Mir ist klar, dass ich privat für Verpflichtungen der Einzelfirma hafte.
Aber wie ist es umgekehrt?
Wenn jetzt die Einzelfirma erste Aufträge bekommt und Umsatz macht, kann mir das Betreibungsamt sofort diese Umsätze wegnehmen?
So kann die Firma ja nicht existieren und wachsen. Werbekosten, Softwarelizenzen, kleines Büro, Büromaterial, etc. könnten so nicht bezahlt werden, weil das Geld sofort zum Betreibungsamt wandert!
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Die Einzelfirma ist keine eigenständige juristische Person wie bspw. die GmbH oder die AG. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um Sie als Privatperson, die im Handelsregister eingetragen ist. Insofern ist sämtlicher Gewinn, den die Einzelfirma erwirtschaftet, Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das unter Berücksichtigung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, der Betreibung bzw. der Pfändung unterliegt.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich habe im Moment keine Anstellung und es ist fast nicht möglich, in der aktuellen Zeit und in meinem Alter einen Job zu finden.
Also habe ich mich entschlossen, selbständig zu arbeiten. Ich biete die Erstellung von Websites und meine Expertise im Bereich Facebook Marketing als Dienstleistung an. Natürlich habe ich ein separates Bankkonto für das geschäftliche und führe auch eine Buchhaltung dazu.
Ich habe Betreibungen und Pfändungen.
Meine Frage: Wenn ich in meiner Tätigkeit als Selbstständiger Umsätze generiere, muss ich diese ans Betreibungsamt abführen, oder trifft dies nur auf den erwirtschafteten Gewinn zu. Also nach Abzug meiner Ausgaben wie Werbung, Softwarelizenzen, Büromaterial, etc.
Der Rest (Gewinn) wäre ja mein «Einkommen», welches gepfändet werden kann. Wird jedoch der Umsatz gepfändet, ist die Selbstständigkeit gar nicht realisierbar.
Danke für eine Antwort
Guten Tag
Lediglich der Gewinn ist massgebend.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo
Ich habe im Moment keine Anstellung und es ist fast nicht möglich, in der aktuellen Zeit und in meinem Alter einen Job zu finden.
Also habe ich mich entschlossen, selbständig zu arbeiten. Ich biete die Erstellung von Websites und meine Expertise im Bereich Facebook Marketing als Dienstleistung an. Natürlich habe ich ein separates Bankkonto für das geschäftliche und führe auch eine Buchhaltung dazu.
Ich habe Betreibungen und Pfändungen.
Meine Frage: Wenn ich in meiner Tätigkeit als Selbstständiger Umsätze generiere, muss ich diese ans Betreibungsamt abführen, oder trifft dies nur auf den erwirtschafteten Gewinn zu. Also nach Abzug meiner Ausgaben wie Werbung, Softwarelizenzen, Büromaterial, etc.
Der Rest (Gewinn) wäre ja mein «Einkommen», welches gepfändet werden kann. Wird jedoch der Umsatz gepfändet, ist die Selbstständigkeit gar nicht realisierbar.
Danke für eine Antwort
Guten Tag
Lediglich der Gewinn ist massgebend.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
Obwohl man betrieben ist und Pfändungen hat die laufen (als Privatperson & angestellter), steht nichts im Wege Selbständig zu werden und eine Einzelfirma zu gründen. Auch kann man die PK Gelder beziehen. Allerdings können die PK Gelder gepfändet werden. Wie Sie erklären. Meine Frage: Ab wann werden die PK Gelder gepfändet? Während der Firma Eröffnung? oder nach dem die Firma eröffnet und Gewinne erzielt wird?
MFG
I. Yüce
Guten Tag
Ich bin in einer Firma tätig und habe Verlustscheine und Betreibungen. Nun kann ich die Firma, eine AG übernehmen. Interne Nachfolgelösung. Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank für die Antwort.
Guten Tag
Die Übernahme der AG bzw. der Verkauf der Aktien an sich ist möglich, jedoch ist zu beachten, dass Aktien einer AG privates Vermögen darstellen, das im Falle einer Pfändung ebenfalls verpfändet werden könnte.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Sie schreiben im Blog dass es nicht erlaubt ist eine GmbH zu gründen und sich im HR eintragen zu lassen, wenn man laufende Betreibungen und Pfändungen hat. Ich war heute beim Anwalt und dieser sagte mir, das stimme so nicht. Man darf im HR sein und GmbH gründen, einfach mit GmbH keine Schulden machen und das Kapital sollte fremdfinaziert werden. was stimmt denn jetzt??
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie eine GmbH auch gründen, wenn Sie privat Betreibungen gegen sich laufen haben. Sie dürfen aber gerne ein Beratungsgespräch vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag
Ich habe viele verlustscheine kleinere Beträge
Darf ich ein Einzelunternehmung eröffnen?
Wenn meine Ehemann lohnpfändung hat und ich ein Einzelunternehmung eröffne
Muss ich haften ?
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen sich bezüglich der Haftungsfragen und der Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation von einem Anwalt oder Steuerberater rechtlich beraten zu lassen.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag
Kann man trotz Betreibungen/Verlustscheine eine GmbH gründen?
Guten Tag
Einen Eintrag im Handelsregister können Sie trotz Betreibungen vornehmen.
Beachten Sie: Theoretisch ist die Stammeinlage eines Schuldners an einer GmbH pfändbar. In der Praxis lässt sich das aber nur schwer umsetzen.
Freundliche Grüsse
Manuele Spaar