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Kann ich eine Einzelfirma im Kanton Graubünden gründen ohne Wohnsitz in der Schweiz zu haben?

Die kantonalen Regelungen sind bezüglch der Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz, ohne dass der Inhaber einen Wohnsitz in der Schweiz hat, sehr unterschiedlich.


 
Im Kanton Graubünden spielt es keine Rolle, wo der Inhaber seinen Wohnsitz hat. Dieser muss somit nicht in der Schweiz sein. Die Einzelfirma benötigt einzig ein Rechtsdomizil in der Schweiz.

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16 Kommentare zu “Kann ich eine Einzelfirma im Kanton Graubünden gründen ohne Wohnsitz in der Schweiz zu haben?

  1. Sehr geehrter Herr Regli,

    wie sieht es dann mit den Steuern aus, wenn der Wohnsitz im Ausland ist? Beispiel:
    Geschäftssitz in CH-Zürich
    Wohnsitz in DE
    Werden die Gewinne aus der CH-Einzelfirma dann nur in der CH versteuert? Oder muss auch in DE versteuert werden?

    Danke und Viele Grüsse

  2. Hallo, wie sieht es mit dem Kanton Tessin aus? kann man eine Einzelfirma dort gründen obwohl der Wohnsitz in Deutschland ist?
    Und wie sieht es mit der Versteuerung aus? Werden die Gewinne der CH-Einzelfirma dann nur in der CH versteuert?

    • Guten Tag

      Ja, im Kanton Tessin kann man eine Einzelfirma gründen ohne in der Schweiz effektiv Wohnsitz zu nehmen. Allerdings wird vom Handelsregister eine Kopie des Mietvertrages für die Büroräumlichkeiten am Firmensitz verlangt.

      Die Gewinne der Schweizer Einzelfirma werden nur in der Schweiz besteuert. Für die Satzbestimmung wird jedoch sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz das weltweite Einkommen herangezogen. Vorbehalten bleiben natürlich allfällige Doppelbesteuerungsabkommmen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  3. Sehr geehrte Frau Rosser

    Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Fachauskunft in folgendem Fall:

    Ich, Schweizer, gründe eine Einzelfirma mit Sitz in der Schweiz und verkaufe industriell gefertigte Produkte (Eigenentwicklung und -produktion) übers Internet. Die Firma respektive die Bestellungen kann ich übers Internet führen, d.h. es gibt/braucht keinen physischen Geschäftssitz.

    Wenn ich nun mehrere Monate, in mehreren Ländern, unterwegs bin, die Firma übers Internet führe, die Firma in der Schweiz registriert ist, ich aber dort keinen Wohn-/Firmensitz habe:
    – Ohne festen Wohnsitz, geht das überhaupt respektive, ist dies steuerrechtlich ein Szenario?
    – Wo bezahle ich Steuern?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüsse
    Stefan

    • Guten Tag Stefan

      Es ist je nach Kanton möglich, eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen, aber im Ausland seinen Wohnsitz zu haben. Wichtig ist, dass die Firma über einen Sitz verfügt.
      Die Erträge für die Einzelunternehmung fallen in der Schweiz an und müssen daher auch in der Schweiz versteuert werden (satzbestimmend gilt jedoch das Welteinkommen). Mit dem restlichen Einkommen sind Sie zudem im Ausland steuerpflichtig. Es wird sodann eine internationale Steuerausscheidung vorgenommen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  4. Hallo. Wie sieht es denn im Kanton St. Gallen aus? Ich möchte eine Einzelfirma gründen, würde dann aber für rund 2 Jahre auf Reisen gehen. Ist das in St. Gallen möglich?

    • Guten Tag
      Im Kanton St.Gallen muss der Firmeninhaber keinen Wohnsitz im Kanton, resp. in der Schweiz haben. Jedoch muss die Firma über einen Sitz in St.Gallen verfügen.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Rechnen Sie noch heute die Offerte in unserem Online-Tool oder kommen Sie an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbei.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  5. Guten Abend,
    Ich bin im Kanton Zürich angemeldet. Kann ich im Kanton Schwyz oder Luzern eine GmbH gründen ohne dort einen festen Wohnsitz zu haben? Da die Kantone Schwyz und Luzern eine tiefere Steuerbelastung haben als der Kanton Zürich. Besten Dank im voraus.

  6. guten tag

    wohne im kanton luzern und habe einen sitz der einzelfirma in zug:
    einzelfirma gewinn ist im kanton zug zu besteuern, richtig?
    der rest im wohnkanton, richtig?
    also muss ich ein beiden kantonen eine steuererklärung als natürliche person ausfüllen?
    wie regle ich denn das wenn ich mir lohn auszahle?

    besten dank

    • Guten Tag

      Wir verweisen Sie hierfür gerne an unsere Steuerberater der Findea AG. Diese Fragen können nur zuverlässig geklärt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass der Gewinn der Einzelfirma an den Kanton Zug zur Besteuerung ausgeschieden wird.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  7. Guten Tag,
    Vielen Dank für diesen Artikel. Wie sieht es in Kanton Uri und Schwyz gerade aus, wenn man eine Einzelfirma da hat und in Ausland später umziehen musste? In St. Gallen muss man jetzt unbedingt da wohnen

    Danke für die Hilfe

    • Guten Tag

      Wenn Sie Inhaber/-in eines Einzelunternehmens sind und anschliessend ins Ausland ziehen, genügt es in den meisten Kantonen, wenn das Einzelunternehmen weiterhin ein Domizil in der Schweiz hat sowie eine in der Schweiz wohnhafte Person zeichnungsberechtigt ist. Wie genau dies jedoch die einzelnen Handelsregisterämter in der Praxis handhaben, hängt vom jeweiligen Kanton ab.

      Ich rate Ihnen, diesbezüglich direkt das zuständige Handelsregisteramt zu konsultieren. Gerne überlasse ich Ihnen nachfolgend den Link der Handelsregisterämter des Kantons Uri sowie des Kantons Schwyz: https://www.ur.ch/themen/1271 ; https://www.sz.ch/unternehmen/handelsregister/handelsregister-schwyz.html/72-443-4442-1890

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

  8. Wie sieht es im Kanton Aargau aus, kann man weiterhin eine Einzelfirma haben wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlegt (USA)?

    Besten Dank für die Auskunft!

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann man die Einzelfirma in der Schweiz aufrechterhalten, sofern Sie weiterhin über ein Firmendomizil in der Schweiz verfügen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

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