Jahresabschluss in der Einzelfirma
Eine Einzelfirma kann nur aus einer Person, dem Inhaber, bestehen. Folglich müssen beim Jahresabschluss nicht die geschäftlichen Vermögensverhältnisse anderer Teilhaber berücksichtigt werden.
Am Ende des Geschäftjahres sind insbesondere folgende Buchungssätze nötig:
- Erfolgsrechnung / Eigenkapital
- Privat / Eigenkapital
Durch den Buchungssatz Erfolgsrechnung / Eigenkapital wird sozusagen der Gewinn aus der Erfolgsrechnung in die Bilanz (Sparte: Eigenkapital) übertragen. Mittels des Buchungssatzes Privat / Eigenkapital wird der Endbestand des Kontos Privat auf das Eigenkapital übertragen. Weist das Konto Privat einen Sollüberschuss auf, lautet der Buchungssatz umgekehrt, also Eigenkapital / Privat. Das Konto Privat beträgt danach null und muss in der Schlussbilanz nicht mehr aufgeführt werden
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Hallo
zu folgender Situation habe ich eine Frage.
Meine Mutter führt eine Einzelfirma im Reinigung tätig. Diese ist bei der AHV als Selbstständigerwerbende angemeldet und bezahlt die Sozialversicherungs. Mein Vater also der Ehemann ist neu bei der Einzelfirma angestellt. Muss der angestellt bei der AHV angemeldet werden. Mein Vater hat das Geld der Pensionskasse bis anhin auf ein Freizügigkeitskonto bei der Bank. Muss dieser jetzt da er angestellt ist der BVG angeschlossen werden? oder kann er nur über Vorsorge Sparen (3a) einbezahlen.
Freundliche Grüsse
Burhan Sadiki
Guten Tag
Wenn Ihr Vater mehr als CHF 2’000.- im Jahr verdient, dann muss er bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Wenn er auch mehr als CHF 20’880.- im Jahr verdient, dann muss er auch bei einer Pensionskasse angemeldet werden. Zudem benötigen Sie für die Angestellten Unfallversicherungen. Sowohl die Pensionskasse sowie die Unfallversicherungen erhalten Sie bei unserem Partner AXA-Winterthur! Das Geld auf dem Freizügigkeitskonto muss anschliessend ebenfalls in die Pensionskasse einbezahlt werden.
Freundliche Grüsse
Walter Regli
Als Einzelfirma führe ich eine doppelte Buchhaltung. Frage hinsichtlich Bank Privatkonto: Muss der Saldo immer im Plus sein? Gehören IV Rente und EL auch in das Privatkonto und unter Eigenkapital? Rechtlich weiss ich, die EL müssen nicht versteuert werden. Meine Unterlagen ergeben jedoch, dass man sie einmal berücksichtigte und dann wiederum nicht. Was ist korrekt?
Gehören Privatverkäufe über eine Kauf/Verkauf Plattform ebenso in das Privatkonto und in die Kasse, auch wenn die Überweisungen auf ein anderes Konto gingen?
Wie viel darf mann für die Abschreibung Informatik berücksichtigen?
Guten Tag
Sie müssen unterscheiden zwischen der Buchhaltung Ihrer Einzelunternehmung und Ihrer privaten Buchhaltung. Sofern Sie privat Einkommen erzielen oder Ausgaben tätigen, welche nichts mit der Einzelunternehmung zu tun haben, sind diese nicht in das Privatkonto der Einzelunternehmung zu buchen (beispielsweise IV-Rente und EL). Auch Privatverkäufe gehören nicht in eine Geschäftsbuchhaltung, ausser diese haben einen direkten Zusammenhang mit Ihrer Einzelunternehmung.
Für die Abschreibungen von Informatik können gemäss Merkblatt der ESTV max. 40% abgeschrieben werden.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag, mein Hobby wirft durch Aufträge regelmässig ein schönes Honorar ab. Ich habe mich nun entschieden eine saubere Buchhaltung zu führen. Versteuert habe ich die Einnahmen bereits seit dem ersten Kundenauftrag. Trotz allem will ich den Aufwand auf ein Minimum beschränken. 10 Aufträge pro Jahr werfen ein Honorar von einem kleinen fünfstelligen Betrag ab. Dazu kommen natürlich diverse Ausgabenposten wie Spesen, Miete vom Privatauto, Materialeinkäufe etc. Frage: Können alle Einnahmen und Ausgaben über das Privatkonto der Einzelfirma gebucht werden? Falls nicht zwingend nötig will ich nicht Konten wie Kasse, Bank, Debil, Kredi etc. führen.
Herzlichen Dank, Gilbert
Guten Tag
Bei der Einzelfirma genügt eine einfach “Milchbüchleinrechnung”, d.h. eine Exceltabelle mit Einnahmen und Ausgaben. Falls Sie eine doppelte Buchhaltung führen, sollten Sie die Konti sauber aufteilen. Über das Privatkonto wird somit nur eine allfällige Auszahlung von “Lohn” (Privatbezug) oder private Angelegenheiten, welche über die Firma bezahlt wurden gebucht.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Ich habe eine Frage bzgl einer Einzelunternehmung. Diese besitzt noch keine Kasse oder Bankkonto. Bisher habe ich alles von meinem Privatkonto bezahlt und eingebucht über zb Aufwand/Privat oder Privat/Ertrag. Ende jahr dann über Eigenkapital ausgebucht. Geht das so oder wiecwärexes korrekt? Lg Tina
Guten Tag Tina
So wie Sie es machen ist es korrekt. Sie können das Privatkonto auch über die Jahre hinweg bestehen lassen wobei die Umbuchung Ende Jahr nicht zwingend notwendig ist.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Okey, super. Vielen Dank für die Antwort. Dann lasse ich das Konto jeweils bestehen.
Liebe Grüsse Tina
Hallo,
ich habe eine Einzelfirma und stelle Rechnungen bzw. kaufe Leistungen auch per Rechnung. Muss ich bei einer Milchbüchleinrechnung das Datum der Rechnung verwenden oder das Datum des Zahlungsein- oder ausgangs?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
A. Pohl
Grüezi Frau Pohl
Zwecks einer besseren Übersicht ist es empfehlenswert, die jeweiligen Einträge mit einem Datum zu versehen und chronologisch aufzulisten. Am besten nehmen Sie das Datum der Zahlung und legen die Rechnungen so lange in einem Ordner ab. Somit haben Sie auch gleich eine Übersicht, was bezahlt wurde und was nicht.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Nachmittag
ich habe kürzlich eine Einzelfirma gegründet mit hauptsächlichem Zweck Administrative Dienstleistungen und Beratungen und zusätzlich noch Vermittlung von Immobilien und Photovoltaik Anlagen.
Aus Privatbesitz übernimmt die Firma gewisses Mobiliar wie Bürotisch mit Korpus, Computer, Drucker, Scanner etc.
Meine Frage kann ich das als eingebrachtes Eigenkapital verbuchen?
Besten Dank für ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Roger Meier
Guten Tag
Ja das ist möglich. Sie können das Mobiliar dann als Forderung auf Ihr Privatkonto buchen. Wenn es sich beim Mobiliar um ältere Gegenstände handelt, müssten einfach noch die Abschreibungen berücksichtigt werden.
Freundliche Grüsse
Deborah Rosser
Guten Tag
Ich bin 100% bei einer Firma angestellt. Kann ich jetzt im Nebenerwerb eine Einzelfirma anmelden und da eine Maschine kaufen welche ich dann stundenweise vermiete? Wenn ich bei dieser Maschine dann jährlich mehr abschreibe als ich mieterträge erwirtschafte, sinkt dann mein einkommen aus dem 100%job?
Gruss Philipp
Guten Tag
Ob Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen dürfen, hängt ganz von Ihrem jetzigen Arbeitsvertrag ab. In den meisten Fällen ist dies jedoch möglich, wenn der Arbeitgeber darüber informiert wurde und es sich nicht um eine konkurrenzierende Tätigkeit handelt. Für Abschreibungen gelten die jeweilig zugelassenen Abschreibungssätze der ESTV. Wenn Sie über mehrere Steuerperioden hinweg den Verlust verrechnen, wird die Steuerbehörde vermutlich ab einem bestimmten Zeitpunkt intervenieren und die Tätigkeit als “Hobby” einstufen.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der Steuerbehörde in Verbindung zu setzen.
Freundliche Grüsse
Burcin Bülbül
Guten Tag
Für mein Einzelunternehmen bin ich gerade dabei die Buchhaltung auf die Beine zu stellen. Ich habe ein Bankkonto der Firma und ein Privatkonto auf dem ich sozusagen meinen eigenen Lohn verbuche. Gilt dieses Privatkonto in der Firmenbuchhaltung dann als Aktivkonto oder als Aufwandkonto?
Freundliche Grüsse
Andri Widmer
Sehr geehrter Herr Widmer
Ich denke Sie verwechseln Bankkonti mit Buchhaltungskonti. Bestenfalls klären wir dies bei einem persönlichen Beratungsgespräch an einem unserer 20 Standorte.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo. Ich bin seit vorige Woche einzelunternehmer und bin noch als arbeitnehmer 100% angestellt. Wie geht das mit sozialversicherungen, BVG, Ahv und pensionskasse. Muss man das noch extra anfragen oder nicht?
LG Luc
Guten Tag
Wenn Sie im Nebenerwerb selbständig erwerbstätig sind, müssen Sie ab einem Einkommen von CHF 2’300 Sozialbeiträge zahlen und sich der AHV unterstellen. Sie finden das Anmeldeformular auf der Homepage der kantonalen Sozialversicherungsanstalt.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Hallo,
Noch eine Frage. Ich habe in September Wein in Italien eingekauft und mit meine Bankkarte Privat bezahlt. In Oktober habe ich meine Firma gegründet. Kann ich die Waren noch in meine Firma nehmen und verkaufen?
Lg Luc
Guten Tag
Wenn der Weinverkauf dem Zweck des Einzelunternehmens entspricht, können Sie dies nachträglich in der Buchhaltung so aufführen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag. Ich habe eine Einzelfirma mit zwei Angestellten. Bisher habe ich meinen Lohn wie den Lohn der Angestellten über das Konto 5000 Löhne gebucht. Ist das falsch? Muss ich meinen Lohn über das Privatkonto buchen?
Danke für die Antwort.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Bei Fragen zur Buchhaltung hilft Ihnen unsere Treuhandgesellschaft, die Findea AG gerne weiter.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Meine Frau hat dieses Jahr mit einer kleinen Einzelfirma begonnen. Ich habe alle Einnahmen und Ausgaben in einer Excel Tabelle (Milchbüechli). Insgesamt gibt es ein Minus von ca. 1000.- Damit sie weiterhin von ihrem Bankkonto für die Firma arbeiten kann, haben wir CHF 1500.- von unserem privaten Geld auf das Firmenkonto geschoben. Wie muss ich das jetzt im Jahresabschluss darstellen?
Liebe Grüsse
Philipp
Guten Tag
Bitte wenden Sie sich für buchhalterische Fragen direkt an einen Treuhänder. Gerne helfen Ihnen die Treuhänder der Findea AG weiter.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo