Internationale Doppelbesteuerung der Zweigniederlassung – wo muss man Steuern zahlen?
Falls ein Unternehmen mehrere Zweigniederlassungen in unterschiedlichen Länder betreibt, wird sie in diesen steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen.
Internationale Doppelbesteuerung der Zweigniederlassung
Zweigniederlassungen sind im Steuerrecht sogenannte Betriebsstätten, diese sind beschränkt steuerpflichtig und begründen eine Nebensteuerdomizil (Art. 51 Abs. 1 lit. b DBG; vgl. Blogbeitrag). Das Hauptsteuerdomizil liegt bei juristischen Personen am Firmensitz oder am Ort der tatsächlichen Verwaltung. Der Staat in dem das Hauptsteuerdomizil liegt, besteuert den gesamten Gewinn am Hauptsitz, sofern keine Freistellungen bestehen.
Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens untersteht in der Schweiz einer beschränkten Steuerpflicht, d.h. der Gewinn wird besteuert. Im Umkehrschluss besteuert die Schweiz Zweigniederlassungen, die sich im Ausland befinden, nicht.
Umfang der Steuerausscheidung
Bei internationalen Gesellschaften werden zur Steuerausscheidung die Quoten des Haupt- und der Nebensteuerdomizile berechnet. Dazu gibt es zwei verschiedene Verfahren.
Bei der direkten Methode werden die Steuern anhand der individuellen Bilanzen und Erfolgsrechnungen der einzelnen Betriebsstätten berechnet. Die direkte Methode setzt eine getrennte Buchhaltung voraus und wird in der Regel dann angewendet, wenn die einzelnen Betriebsstätten wie unabhängige Betriebe arbeiten. Zweigniederlassungen sind aber nicht verpflichtet, eine eigene Buchhaltung zu führen.
Falls keine separaten Bilanzen und Erfolgsrechnungen erstellt werden, kommt die Steuerausscheidung nach der indirekten Methode zur Anwendung. Dabei wird das Gesamtkapital bspw. nach der Lage der Aktiven verhältnismässig aufgeteilt. Die Ausscheidung des Gesamtgewinns erfolgt bei Dienstleistungsgesellschaften anhand der Umsätze und bei Produktionsgesellschaften anhand der eingesetzten Erwerbsfaktoren Arbeit und Kapital. Die Besteuerung der Anteile erfolgt stets zum Satz des Ganzen – es ist also nicht möglich durch eine Steuerausscheidung den Progressionseffekt zu umgehen.
» Weitere Informationen zur Zweigniederlassung» Offerte rechnen und eine Zweigniederlassung online gründen
Guten Tag
Gibt es hierfür eine allgemeine Anlaufstelle für DBA-Formulare oder Ansprechspersonen beim Bund oder Kanton?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Sie können sich entweder direkt beim Bund:
Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Tel. +41 58 46 273 73
Oder beim kantonalen Steueramt melden.
Gerne stehen Ihnen auch die Treuhänder unserer Schwestergesellschaft Findea AG (www.findea.ch) zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann